Nicht ganz erfasster Ladendiebstahl?
Person X ging in den Supermarkt und klaute 2 Brötchen und 6 Tafeln Schokolade. Person x wurde vom Ladendetektiv und einer Mitarbeiterin erwischt allerdings nur für das einstecken der Brötchen. Person willigte einer Durchsuchung des Rucksacks zu jedoch wurde keine Durchsuchung durchgeführt. Nach den Personalien wurde nicht gefragt. Person x kam mit einem Hausverbot von 1 Jahr davon. Kann der Person noch etwas angehängt werden wenn man sich die Videoaufzeichnungen anschaut und einen weiteren Diebstahl der Schokoladen feststellt ?
1 Antwort
klar, aber wer will sich die Arbeit machen. Aktenkundig ist es ja, auch wenn es von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Das würde es mit oder ohne der Schokolade (Geringfügigkeit). Beim nächsten Mal geht es dann nicht so glimpflich aus. Da kann Person X auch bei geringem Warenwert mit einer Strafe rechnen, da Wiederholungstäter.