Kann ich meinen Bausparvertrag auf eine andere Person übertragen?

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Ja, ein Bausparvertrag kann mit dem gesamten Guthaben oder nur mit dem Darlehensanspruch (Bausparvertrag ist zugeteilt und Guthaben ausbezahlt) übertragen werden. Dies geschieht jeweils mit allen Rechten und Pflichten. Übertragungen sind nur möglich zwischen Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung (AO). Ausnahmen hiervon sind Vertragsumschreibungen aufgrund von Drittbegünstigung (Altfälle), Todesfall und Schuldnerwechsel. Bausparvertragsweiter- und -rückübertragungen sind grundsätzlich nicht möglich.