Wie berechne ich ein freiberufliches Stunden-Honorar, wenn es nach TVÖD bezahlt werden soll?

3 Antworten

Der Ansatz vom geschätzten Kollegen @gandalf94305 ist als Basis perfekt, aber führt nicht zum richtigen Punkt für eine freiberuflich tätige Person.

Bei dem Bruttogehalt sind folgende Punkte nicht berücksichtigt, die für einen Mitarbeiter gezahlt werden, die aber ein Freiberufler selbst tragen muss:

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Urlaub

Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen.

Von Kündigungsschutz und ähnlcihen Dingen nicht zu reden.

Wenn ich die 4.404,16 als Basis nehme, komme ich mit RV Beitrag, KV Beitrag, PV-Beitrag und AV-Beitrag sowie Berufsgenossenschaft auf mindestens 22 %, die aufzuschlagen sind. 4404,16 + 22 % = 5.373,08 Euro.

Der Arbeitnehmer bekommt das 12 mal im Jahr, arbeitet im Durchschnitt aber nur 10 Monate (6 Wochen Urlaub 2 Wochen Krankheitsreserve und Feiertage, die der Freiberufler auch nicht gezahlt bekommt.

Also 5.373,- * 12 /10 = 6447,60 / 173 Normalstunden = 37,27 Euro.

Das ist der minimale Stundensatz den Du bekommen musst, um das gleiche zu haben, wie ein Angestellter zu den Bedingungen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Andri123  27.04.2023, 14:44

Ja. Jetzt muss sie das nur noch in Schriftform gegenüber einer Behörde bringen. Der Ansprechpartner scheint sich aber damit genausogut auszukennen wie Herr Habeck mit Insolvenz. Ansonsten würde er ja nicht der Fragestellerin die Eingruppierung zwischen E5 und E8 und die Kalkulation überlassen.

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wfwbinder  27.04.2023, 22:06
@Andri123

Nichts leichter als das.

Mit einem Lohnsteuerrechner aus dem Internet das Gehalt in der Gruppe mit AG anteilen berechnen. Da habe ich schon die Kosten.

Die Sache mit der Berücksichtigung urlaub udn Feiertsagen, müsste auch für einen Beamten klar sein, denn er weiß ja selbst, dass er im Urlaub udn An Feiertagen, sowie bei Krankheit nciht arbeitet.

Ich sage immer, "das regele ich mit einem Meinungsaustausch."

Der kommt mit seiner Meinung zu mir und geht mit meiner wieder weg.

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Legen wir doch einfach mal TVöD E8 Stufe 6 nach den aktuellen Verhandlungen zugrunde:

https://www.oeffentlichen-dienst.de/tarifrunden/2023.html#Tabelle3

Das wären also 3.995,85 + 408,31 EUR als Bruttogehalt p.m.

Bei einer Wochenarbeitszeit von 39 Std. entspricht dies 169 Std. pro Monat, d.h. Dein Stundensatz wäre damit brutto EUR 26,06.

Andri123  27.04.2023, 13:02

Und Urlaub, Feiertage, Krankheit?

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gandalf94305  28.04.2023, 03:32
@Andri123

Als freiberuflich tätige Person rechnest Du die geleisteten Stunden ab. Ich orientiere mich bezüglich des Stundensatzes dabei an §8 Abs. 2 TVöD für die Vergütung von Sonderformen der Arbeit.

Für Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind und die aus betrieblichen/ dienstlichen Gründen nicht innerhalb des nach § 6 Abs. 2 Satz 1 oder 2 festgelegten Zeitraums mit Freizeit ausgeglichen werden, erhält die/der Beschäftigte je Stunde 100 v.H. des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe.

Wenn Du einen Aufschlag für bezahlten Urlaub einrechnen möchtest, dann ist das nicht mehr strikt das TVöD-Modell, denn darin würdest Du ja auch für einen Urlaubstag mit 7,8 Std. eine fiktive Istzeit dem Soll gegenüberstellen und vergüten. Die Basisgröße von 169 Std./Monat = 2.028 Std./Jahr = 260 Arbeitstage/Jahr ist aus dem gleichen Grund ohne Feiertage gerechnet.

Würde man das um einen Urlaubsanspruch und die 9-11 Feiertage (je nach Bundesland) in 2023 korrigieren, so erhielte man einen geringeren Divisor (anstelle 169) und damit einen erhöhten Stundensatz. Das wäre dann aber nicht mehr das TVöD-Modell im engeren Sinne, sondern man rechnet dann einen Stundensatz abgeleitet von TVöD aus.

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Kulturrelevanz 
Fragesteller
 27.04.2023, 12:12

@Andri123 Darf ich einmal nachfragen: d.h., dass ich meine Tätigkeit zwischen E5 und E8 selbst einordne, die Stufe wähle, das Gehalt durch 28 und durch 40 teile und dann mit 1,5 multipliziere? Ist dann am Ende ja doch eher geschätzt als richtig berechnet, oder? Danke schon mal für die Antwort – und ich freue mich, wenn noch eine kommt :D

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Andri123  27.04.2023, 13:01
@Kulturrelevanz

Die Stufe würde ich anhand der geforderten und mitgebrachten Qualifikation begründen.

Was man berechnen kann, sind die Lohnnebenkosten des AG. Dann wird aus einem brutto von 2.000 z.B. 2.400.

Dann würde ich überlegen, wieviele Tage/Stunden pro Monat steht mir der AN für 2.400 zur Verfügung. Um den Stundensatz zu berechnen.

Man kann die Urlaubstage nachsehen und die Feiertage und die wöchentliche Arbeitszeit. Man kann Krankheitszeiten mit Lohnfortzahlung natürlich nicht berechnen, nur schätzen.

Oder man nimmt einfach die Faustregel mit 220 Arbeitstagen pro Jahr, da sind dann schon Urlaub, Feiertage (und Krankheit?) abgezogen.

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