Teilzeitjob + 200,-€ Job + Pflegegeld Stufe 1 ??

1 Antwort

Um der Diskussion mal ein Ende zu bereiten. Wen man Angehörige pflegt, kann bleibt das vom Gepflegten weitergereichte Pflegegeld steuerfrei und auch sozialversicherungsfrei. Wenn es sich aber nur um Bekannte oder Freunde handelt ist das nicht mehr so. Es handelt sich dann um ein Arbeitsverhältnis. Bei der Pflege von Angehörigen stehen familiäre Gründe im Vordergrund (so nimmt das zumindest der Gesetzgeber an). Somit wird der 2. Minijob (in deinem Beispiel die Pflege) mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.