Studentin und Honorartätigkeit - welche Versicherungen notwendig und welche Abgaben?

1 Antwort

Also bis 20 Stunden darfst du als Studentin ja ohne Probleme arbeiten. Eine Grenze für Kindergeld gibt es seit 2012 nicht mehr.

Die Krankenkasse ist pauschal mit 75 € recht günstig. Da du aber nicht angestellt bist, sondern freiberuflich, zahlt dein Arbeitgeber keine Sozialabgaben für dich, sodass du nichts in deine Rentenkasse einzahlst. Hier solltest du auf jeden Fall privat vorsorgen.

Man braucht nicht zwangsweise eine Berufshaftpflicht. Diese ist nur sinnvoll, wenn du aufgrund seiner Arbeit Personen- oder Vermögensschäden verursachen könntest. Ich weiß nicht, ob das im pädagogischen Bereich so üblich ist ;)

Unfallversicherung deckt lediglich extreme Fälle ab, also ist diese nicht so essentiell.

Bzgl. Steuern: Diese sind bei kleinen Beträgen noch gering. Durch eine Steuererklärung erhältest du außerdem viel Geld zurück.