Widerspruch gegen Einkommensteuerbescheid wegen nicht Berücksichtigung eines verlustvortrages?

1 Antwort

Einspruch kannst Du immer einlegen, die Frage ist, ob es zum Erfolg führt.

Mache Dir mal eine kleine Aufstellung über Deine Einkommensteuerbescheide bzw. die Bescheide zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.

Also Verlust 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 (Jahre in denen es nichts war natürlich weglassen.

Wichtig ist dabei, hast Du für alle Jahre Erklärungen gemacht? Sollten Jahre fehlen, so kannst Du die rückwirkend bis zum Jahr 2017 noch abgeben.

Solltest Du nämlich z. B. für 2019 gesagt haben "ich habe ja nur 3 Monate gearbeitet und hatte weniger als 9.000,- Euro Lohn, da lohnt sich keine Erklärung, dann würde Dein Verlustvortrag verfallen.

Wer Verluste geltend machen will, muss Jahr für Jahr eine Erklärung abgeben, bis der Verlust verbraucht ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
wilees  01.04.2021, 17:46
Sollten Jahre fehlen, so kannst Du die rückwirkend bis zum Jahr 2017 noch abgeben.

Studenten bis zu 7 Jahren.

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wfwbinder  01.04.2021, 17:49
@wilees

Nicht Studenten, sondern die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. Das gilt auch für Nichtstudenten.

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Cathrin144 
Fragesteller
 01.04.2021, 18:15

Verstehe ich das richtig, wenn für 2019 eine Erklärung gemacht habe und in dem Jahr nur zwei Monate Lohnsteuer bezahlt habe mein Verlust von den Vorjahren damit "weg" ist?

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wfwbinder  01.04.2021, 18:16
@Cathrin144

Nein, aber der Verlust wird gegen die Einkünfte 2019 ganz, oder teilweise aufgerechnet.

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Cathrin144 
Fragesteller
 01.04.2021, 18:17

Ich habe jedes Jahr meines Studiums eine Steuererklärung abgegeben. Und 2019 auch eine Erstattung bekommen obwohl ich nur zwei Monate Lohnsteuern bezahlt habe. Ich habe während des Studiums auch gearbeitet aber nur auf mini Job Basis. Ich dachte der Verlust wird erst geltend gemacht wenn man den mindestbetrag von über 9000€ Einkommen überschritten hat.

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wfwbinder  01.04.2021, 18:48
@Cathrin144
Ich dachte der Verlust wird erst geltend gemacht wenn man den mindestbetrag von über 9000€ Einkommen überschritten hat.

Das hast Du leider falsch gedacht. Der Verlustvortrag wird von jedem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.

Das stand übrigens in dem Einkommensteuerbescheid, über den Du Dich wegen der Erstattung so gefreut hast. Sieh doch nochmal nach.

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Cathrin144 
Fragesteller
 01.04.2021, 19:12

Okay schade. Aber er danke für hilfe und die hilfreiche Antwort :-)

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