kann man als vater gegen den bafögbescheid widerspruch einlegen?

2 Antworten

Sorry, aber da geht bei der Sachverhaltsschilderung so einiges durcheinander. Keine Tochter -und im übrigen auch kein Sohn- kann Vater oder Mutter aus einem Bafög-Bescheid verklagen. Du meinst also etwas absolut anderes. Ich vermute mal, es geht um Unterhalt. Aus dem Umstand, dass Du von der Tochter Deines Mannes sprichst, entnehme ich, dass Du die Stiefmutter bist und Angst hast, dass demnächst die Familienkasse durch Unterhaltsleistungen geschmälert werden könnte. Um das zu verhindern meinst Du, Dein Mann müßte gegen den Bafög-Bescheid Widerspruch einlegen dürfen. Insofern bist Du aber auf dem Holzweg. Der Bescheid richtet sich nicht gegen den Vater, sondern gegen die Tochter. Wenn die Tochter in dem Bafög-Antrag falsche Angaben gemacht hat -dieser Ansicht bist Du ja- dann ist das zum eigenen Schaden der Tochter, denn dann könnte sie nicht einfach Auffüllung der Lücke vom Unterhaltsverpflichteten verlangen sondern müßte selber zusehen wie sie auskommt.

Was Deinem Mann bleibt ist nur die Möglichkeit abzuwarten und die Sache dann später eventuell gerichtlich auszutragen.

Hallo, wenn Eltern den im Bescheid angerechneten Betrag nicht bezahlen können/wollen bzw. das aktuelle Einkommen der Eltern wesentlich niedriger ist als im vorletzten Kalenderjahr, kann ein Aktualisierungsantrag in Betracht kommen. K.