Wird der Gründungszuschuss als "Nettoeinkommen" beim Elterngeld angerechnet?
Hallo,
ich bekomme seit Anfang des Jahres Gründungszuschuss. Wird der Gründungszuschuss bei der Berechnung des Elterngeldes mit berücksichtigt oder nur mein Umsatz, den ich mit meinem Geschäft mache? Im Internet finde ich leider nichts Konkretes, weil es in einem Artikel heißt, dass der Gründungszuschuss als Einkommen berücksichtigt wird und mal heißt es, dass nur der Umsatz berücksichtigt wird. Ich habe nämlich bis jetzt sehr wenig Umsatz gemacht, so dass ich wohl den Mindestbetrag von 300€ bekommen würde, wenn der Gründungszuschuss nicht mit berechnet wird.
Vielen Dank für die Hilfe!!!
1 Antwort
Also, ich glaube erstmal nicht, dass der Umsatz be der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt wird, sondern nur der Gewinn.
Das Elterngeld bei Selbständigen wird nach dem letzten Einkommensteuerbescheid berechnet, also aus dem Gewinn der freiberuflichen, oder gewerblichen Tätigkeit.
In diese steuerliche Gewinnberechnung geht der Gründungszuschuss nicht ein, weil steuerfrei.
Das das Elterngeld an die steeurlichen Gewinnermittlungsvorschriften anknüft, wird der Zuschuss also nciht angerechnet.