Steuerbescheid: Werbungskosten blieben unberücksichtigt. Was tun?
Hallo zusammen,
habe extra früh meine Steuererklärung abgegeben und nun den Bescheid erhalten. Gegenüber der Berechnung der Steuersoftware wird aber nur ein wesentlich geringerer Betrag erstattet, da das Finanzamt offensichtlich meine Werbungskosten vergessen oder ignoriert hat. statt:
- Wege zur Arbeit (Pendlerpauschale)
- Umzugskosten (Umzugskostenpauschale)
- Unfallkosten auf dem Weg von der Arbeit nach Hause
wurde nur die
- Werbunskostenpauschale in H.v. 920€
berücksichtigt.
Wie formuliere ich den Einstruch bzw. Widerspruch? Oder soll ich zunächst mich telefonisch beim FA erkundigen?
(Das Steuer-Identnummer und Steuerfallnummer sowie Anschrift angegeben werden müssen, ist klar. Es geht nur um den "Text". Möchte hier im Vorfeld Fehler und damit Steit mit dem FA vermeiden). DANKE!
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"Sehr geehrte DAmen und Herren,
gegen den oben genannten Bescheid lege ich Einspruch ein. Es wurden nicht berücksichtigt:
die Entfernungspauschale
die Kosten für den Unfall auf dem Weg zur Arbeit
die Umzugskostenpauschale
Falls sie zusätzliche Angaben benötigen, teilen Sie mir bitte mit welche Nachweise Ihnen fehlen."
Für mich stellt sich natürlich die Frage, ist der Umzug wirklich anstellungsbedingt? Dasist hoffentlich aus den Unterlagen klar hervorgegangen.
Ebenso der Unfall. Das die Entfernungspauschale nicht angesetzt wurde, kann vermutlich nur ein Tippfehler sein.
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als erstes ruf bei deinem finanzamt an und lass dir die sachlage dazu genau erklären. halte den steuerbescheid parrat um denen die steuernummer direkt sagen zu können.
wenn du alles nötige in erfahrung gebracht hast, wirst du auch wissen was zu tun ist.
ein einspruch ist nicht schwer. den musst du natürlich auf schriftlichem wege erledigen.
wir haben mal ein ähnliches problem gehabt,und konnte uns die mühe sparen schriftlich wiederspruch dagegen einzulegen.
mein Tipp: Erst anrufen!
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Am Telefon kannst Du Dir evtl. erklären lassen, warum die Kosten so gekürzt wurden, dass die Pauschale günstiger war. Und wenn Du das weißt, kannst Du den Einspruch formulieren.
Wege zur Arbeit sind vermutlich so kurz, dass sie sich alleine nicht auswirken. Die Umzugskosten wurden gestrichen, da keine berufliche Veranlassung erkennbar war. Bei den Unfallkosten wurden entweder die berufliche Veranlassung nicht nachgewiesen.
Oder, was in meiner Gegend immer öfter passiert. Der Scanner konnte beim erfassen die Zahlen nicht lesen und hat stattdessen gar nix erfasst.
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Ersteinmal solltest du den Kommentartext in deinem Steuerbescheid prüfen. Stehen dort irgendwelche Gründe, weshalb was nicht anerkannt wurden.
Danach solltest du prüfen, ob deine Werbungskosten auch korrekt sind.
Weg zur Arbeit: Hast du den korrekten Weg angesetzt (nur eine Richtung)?
Ist dein Umzug auch Berufsbedingt gewesen? D. h. hast du einen neuen Job angenommen, der einen Umzug rechtfertigt? Wenn nicht, werden diese Kosten auch nicht anerkannt.
Wurde der Unfall korrekt Dokumentiert und glaubhaft gemacht? D. h. gibt es einen Polizeibericht oder ähnliches. Schließlich sind nur die Unfallkosten absetzbar, die auch auf dem Arbeitsweg entstanden sind. Von der Versicherung erstattete Beträge sind zudem natürlich nicht absetzbar.
Wenn du dieses alles geprüft hast und deine Werbungskosten trotzdem über dem pauschal-Betrag von 920 EUR liegen sollten, dann solltest du evtl. einmal telefonisch dir die Begründung für die Kürzung erfragen. Danach schriftlich einen Einspruch einlegen. D. h. in einem Brief genau schreiben und erklären, was du nicht akzeptierst und weshalb nicht (d. h. weshalb es doch akzeptiert werden soll). Evtl. noch zusätzliche Belege einreichen.
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Antwort von Sonnenblumen84 10.05.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Hast du deine angegebene Werbungskosten mal zusammengerechnet?? Kommst du über die 920 euro?? Wenn das FA deine Werbungskosten nicht angesetzt hat, dann haben sie es bestimmt begründet. Schau da mal nach.
Ansonsten kannst du schreiben, dass du gegen den Steuerbescheid vom ... Einspruch einlegst. Und dann schreibst du, dass du bittest, dass deine Werbungskosten noch angesetzt werden sollen. Am besten fügst du eine Kopie dieser Anlage bei und natürlich die entsprechende Nachweise.