Negatives Einkommen ...?
Angenommen im Einkommensteuerbescheid des Vorjahres steht ein negatives Einkommen/zu versteuerndes Einkommen von - x €.
Im Einkommensteuerbescheid zum Vorjahr steht
Bescheid für Vorjahr über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit der Einkommensteuerfestsetzung durchzuführen sind.
Zusätzlich wird ein Zuwendungsvortrag festgestellt über den Betrag z €.
Müsste nicht auch für den Betrag X solch eine Feststellung erfolgen ?
Kann nun der negative Betrag von x € im Folgejahr irgendwie berücksichtigt werden ?
Falls ja, wie und wo ?
2 Antworten
Hallo, deine Frage zielt auf das Thema Verlustvortrag. Dieser bezieht sich jedoch auf die Größe "Gesamtbetrag der Einkünfte" (GdE) im Steuerbescheid. Ist der GdE denn negativ? Dann Verlustvortrag ins Folgejahr mit entsprechender Minderung der Steuerlast.
Der Zinsvortrag wird auch ins Folgejahr vorgetragen.
Die Frage war ja wie der Verlustvortrag ins Folgejahr erfolgt und wo ich im Folgejahr diesen Verlustvortrag im Antrag angeben muss. GdE ist wie oben genannt - 2.000,- €.
Kannst Du das mal bitte vernünftig erklären?
Am besten mit den tatsächlichen Zahlen.
Im Bescheid steht ausweislich nur:
Zuwendungsvortrag: 200,- €
negatives Einkommen/zu versteuerndes Einkommen: -2.000,- €
Bescheid für Vorjahr über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit der Einkommensteuerfestsetzung durchzuführen sind
as ist auch nur notwendig, wenn man keine Einkünfte hatte und nur eine Erklärung zur "Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" abgegeben hat.
Dies hier ist übrigens kein vollständiger Satz:
Bescheid für Vorjahr über Einkommensteuer , Solidaritätszuschlag und über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit der Einkommensteuerfestsetzung durchzuführen sind
Das müsste noch etwas weiter gehen.
negatives Einkommen/zu versteuerndes Einkommen im Bescheid z.B. 2000,- €
Zuwendungsvortrag im Bescheid z.B. 200,- €