Widerspruch anstatt Beschwerde?

1 Antwort

Du musst schauen, welche Möglichkeit im Bescheid / Beschluss stehen. Je nachdem kannst du Widerspruch oder Beschwerde einlegen.

Die Sachbearbeiter bei deinem Gericht sind verpflichtet, dir bei solchen Fragen Hilfestellung zu geben.

Eine Auskunft könntest du hier einholen:

https://agsim.justiz.rlp.de/de/service-informationen/

Bitte beachte, dass es sich hierbei um Verwaltungskräfte handelt, nicht um Richter oder Personen, die selbst Entscheidungen treffen oder Verfahren dementsprechend beeinflussen können. Versuche einen respektvolle Umgangston.