Hausüberschreibung - Kann Ehepartner meines Bruders Widerspruch einlegen

3 Antworten

Zu Lebzeiten können Deine Eltern mit ihrem alleinigen Eigentum machen was sie wollen. Das heist auch, sie können es verschenken oder verkaufen an wen sie wollen, ohne dass Kinder oder Verwandte irgend ein Mitspracherecht haben. Ein Erbanspruch entsteht erst mit dem Eintritt des Todes von einem Elternteil und als Erbmasse zählt dann nur das Eigentum, das Deine Eltern dann haben. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn vorher vereinbrt wurde, dass bestimte Dinge zur Erbmasse gehören. Eine angeheiratete Person hat in diesem Zusammenhang schon mal gar keine Rechte.

Ich würde jemanden, der schon zu Lebzeiten über meinen späteren Nachlass Streit anzettelt rundweg enterben, dann steht ihm nämlich höchstens noch der Pflichtteil zu.

Allerlei: Um vor künftigen Überraschungen sicher zu sein, rate ich dringend zu einem notariellen Erbverzicht zwischen Eltern und dem zu deinen Gunsten verzichtenden Bruder.

Nachtrag: Verzichtet der Bruder nicht, ist nicht ausgeschlossen, dass er später aus dem Nachlass der Eltern einen Vermögenszuwachs erfährt, an dem seine Ehefrau im Falle seines Todes wiederum partizieren würde. Also: Ganz von der Hand zu weisen ist das "Interesse" der Ehefrau nicht.

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Eltern neigen dazu, ungerecht, also jedenfalls nicht annähernd gleich oder irgendwas in der Richtung zu vererben, wie ich dir aus eigener Erfahrung berichten kann.

Dem Enterbten wird dann ach noch erzählt, wie viel Ärger man mit wo einem Vermögen - in eurem Fall ein Haus - hat, was der - begreiflicherweis? - nicht nur lustig findet.

Zur Sache: deine Eltern wollen dir ihr Haus schenken und weil sie Angst haben, vor dem Ablauf von zehn Jahren zu sterben - was zu Pflichtteilsansprüchen aus der Schenkung führen würde - soll den Bruder gleich mit zum Notar und auf Pflichtteilsansprüche - aus dem Haus oder generell - verzichten. Nur dann macht die Verzichtserklärung überhaupt Sinn. Ich hoffe, ihr vergesst bei der Gelegenheit nicht, dass er auch keine oder weniger Verpflichtungen den Eltern gegenüber haben sollte. Oft finden es die Alleinerben gar nicht so lustig, dass sie auch für den Unterhalt der Eltern - oder in deinem Fall des Hauses, in dem die Eltern vielleicht richtig alt werden - aufkommen sollen. Ist aber gerecht!

Zur Antwort: deine Schwägerin hat damit von Anfang an nichts zu tun. Sie kann nur auf ihren Mann, deinen Bruder einwirken, sich nicht über den Tisch ziehen zu lassen. Was weitere Möglichkeiten oder rechtliche Ansprüche anbelangt ist sie komplett außen vor. Dazu braucht sich dein Bruder auch weder scheiden zu lassen noch sonst was. Sie hat keinerlei gesetzliche Rechte und das nicht nur auf das Haus sondern auch, wenn es anderes zu erben gäbe.

Dass sie versucht, auf deinen Bruder Einfluss zu nehmen ist ihr nebenbei nicht zu verdenken. Ungefähr die Hälfte der Menschheit will gerecht vererben und käme nicht auf die Idee, dass es nicht nur Gesetze wie den zum Pflichtteil braucht, damit nicht wenige ganz reich werden und andere bettelarm bleiben sondern auch Menschen, welche diese Gesetze durch Pflichtteilsverzichterklärungen oder frühzeitiges verschenken aushebeln. An die Gerechtigkeit denkende Familien vertragen sich - nebenbei angemerkt - üblicherweise wesentlich besser als die anderen. Bei uns führt(e) die von mir so genannte "Gutsherrenart" dazu, dass die Scheere zwischen arm und reich nicht nur in der Gesellschaft sondern auch in der Familie auseinander geht. Man wird dann vielleicht zu Hochzeiten eingeladen, vielleicht auch nicht. Wenn ihr das vermeiden wollt, wäre es hilfreich, wenn dein Bruder seiner Frau erklärt, warum er zustimmt denn irgendeinen Grund wird er ja haben - und wenn der einzige Grund der ist, dass er das mit der Gutsherrenart versteht.

Klingt etwas verbittert. Aber in einem Punkt hast Du sicherlich recht: viele Menschen wollen auch in ihrem Erbe gerecht gegenüber den Erben sein. Und nicht wenige scheitern mit diesem Anspruch kläglich, weil Gerechtigkeit sich nicht einfach in Erbquoten ummünzen lässt.

Ist es gerecht, dass das eine Kind, dessen universitäre Ausbildung von den Eltern finanziert wurde und welche darauf hin ein sattes Einkommen generiert, gleich viel erbt, wie ein anderes Kind, weniger begabt, eine einfach Lehre absolviert und knapp über die Runden kommt? Da gibt es mit Sicherheit kein Einheitsrezept und die Familien sind gut beraten, gemeinsam eine einvernehmliche Lösungen zu finden (Was manchmal, aber leider nicht immer möglich ist).

Leider wird Erbe allzu oft als Abrechnung verstanden, bei welchem es nicht alleine um Geld und Vermögen geht, sondern um individuell verstandene "Gerechtigkeit".

Am besten geht man in meinen Augen mit einem Erbe so um, als hätte man weder einen Anspruch, noch hätte man es verdient. Es ist einfach Geld das unverhofft zu einem strömt und über welches man sich gefälligst freuen sollte, statt sich zu ärgern und zu streiten!

Amen!

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@vorsorgeblogger

Nicht verbittert, da kennst du mich schlecht. Ich denke mich auch mehr an ... äh Angehörige.

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Was für ein langer Artikel!

Nimm dir mal ein Beispiel an unserm lieben Hurvinek. Der bringt sein geballtes Wissen in vier Worten und ohne Schnörkel an den Mann:

"Ruf mal xxxx auf" --- ist es diesmal nicht, sondern "Nein, kann sie nicht."

Nein, kann sie nicht - welch ausdrucksstarke Wirkung diese selbstsichere Wortwahl hervorruft! Der Leser mag nun zwar raten, was wer nicht kann, aber bitte, ETWAS muss der Leser ja auch noch tun.

Und wen interessiert schon eine Begründung, die jedermann sowieso gleich wieder vergessen hat?

"Nein, kann sie nicht" - Suuuuuuuper!

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@EnnoBecker

Deinen vielen Komentaren nach hast Du nichts oder nicht viel zu tun als nur rumzustöbern wo Du was bemängeln kannst. Sind Deine Antworten immer "astrein"? Lass es doch bleiben. Hast vielleicht ein paar Punkte weniger. Aber es gibt überall "Wichtigtuer" welche sich mit seitenlangen Abhandlungen profilieren müssen!

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