Mahnbescheid Widerspruch und entstehende Kosten nach verpassten Arzttermin

4 Antworten

Ich habe Dir das mal mit einem Prozeßkostenrechner überschlagen: Bei beiderseitiger Anwaltsvertretung hat man bei einem Gegenstandswert von 82,--€ im Prozeß vor dem AG (das da einzig mögliche Instanz ist) ein Prozeßkostenrisiko von 255,--€.

Du kannst es gerne selber noch mal nachschauen:

http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/Kostenrechner.php

Das einzige, was für Dich spricht ist die Beweislage. Da steht Aussage gegen Aussage. Die Rechtslage aber ist zu Deinen Ungunsten. Entscheide selber, was Du von der Sache hälst!

Bin kein Spezialist, aber bei meinem Doc ist was ausgehängt, daß man nicht abgesagte Termine zahlen muß, drum denke ich, daß Du hier schlechte Karte hast, wenn Du zum Anwalt gehst, will der sicher 100 Mäuse die Stunde, beim Gericht entstehen Kosten, da würde ich Dir raten, zahl lieber den Mahnbescheid.

sie war doch aber nicht da- sondern hat den Termin telefonisch vereinbart.....

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Ja jedoch habe ich die Praxis dieses Arztes nie besucht. Das war ein Ersttermin welcher telefonisch vereinbart wurde. Das heisst ich wurde weder telefonisch noch schriftlich in irgendeiner Weise darüber informiert das Kosten entstehen.

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Hallo,

der Anspruch des Docs ist sicher berechtigt. Sein Vorgehen nicht nobel.

Aber wegen der 23 EUR würde ich mich nicht streiten. Die Kosten werden sich für Dich vervielfachen.

Gruss

Barmer

???

Du hast doch die Frage vor ein paar Minuten schon einmal gestellt und von blnsteglitz eine Antwort bekommen.

Wenn sie Dir nicht reicht, warte einfach bis morgen.

Die meisten Ratgeber sclafen schon ;-))

Die andere Frage war bezüglich der Vorgehensweise des Arztes.

Hierbei geht es um den Widerspruch und die evtl. entstehenden Kosten durch diesen.

Ich habe die Situation nur nochmal geschildert damit die Leser auch wissen worum es geht, da ich nicht davon ausgehe das alle beides lesen.

Aber danke für den Hinweis!!

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