Werden als gewerblicher Verkäufer auch alle anderen Einkünfte als gewerbliche Einnahmen gezählt?

3 Antworten

Alles Einkünfte, die nicht steuerfrei sind, oder wie ein Minijob pauschal versteuert werden, treffen sich in der Einkommensteuererklärung.

Wer 30..000,- als Angestellter verdient und 2.000,- Gewinn mit dem Gewerbemacht, hat beides in der Einkommensteuererklärung anzugeben und seine Lohnsteuer aus der Haupttätigkeit wird als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Es gibt im deutschen Einkommensteuerrecht 7 Einkunftsarten, nämlich Einkünfte aus

1. Land- und Forstwirtschaft

2. Gewerbebetrieb

3. Selbständiger Tätigkeit

4. Nichtselbständiger Tätigkeit

5. Vermietung und Verpachtung

6. Kapitalvermögen

7. Sonstige (z.B. Renten, Abgeordnetenbezüge...)

Vereinfacht läuft das dann so:

Für amles, was unter eine dieser Einkunftsarten fällt, sind die Einkünfte gesondert zu ermitteln und in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Diese Einkünfte werden zusammengerechnet = Gesamtbetrag der Einkünfte. Dann werden die Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben abgezogen = zu versteuerndes Einkommen. Dieses wird mit dem persönlichen Steuersatz multipliziert = Einkommensteuer, diese bildet die Grundlage für Kirchensteuer und ggf. SolZ.

Sorry, wenn ich solch eine Frage lese, mein Rat:

Besuche bitte dringend ein Existenzgründerseminar!!!