Zählt dieses Dokument als Gewerbeschein?

2 Antworten

Da sollte natürlich irgendwo noch der Name des Gewerbetreibenden stehen. Evtl. auf der vorherigen Seite.

Es ist die zweite Seite der Gewerbeanmeldung.

Wenn Du auch die erste Seite hast, ist es der Nachweis, dass das Gewerbe angemeldet ist = Gewerbeschein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986