Wer zahlt Notar kosten bei Grundbuchaustrag?

3 Antworten

Der neue Eigentümer seines Anteils, also die Frau. Und dann fällt für den neu erworbenen Anteil Grunderwerbssteuer an, den auch die Frau zahlt.

Ich würde sagen der Nutznießer zahlt den Notar, also die Ex-Freundin. Wenn ihr nicht verheiratet seid könnte auch noch Grunderwerbssteuer bzw. Schenkungssteuer etc. fällig werden, die dann ebenfalls durch die Ex-Freundin zu begleichen sind.

Das ist reine Vereinbarungssache, wer die Kosten trägt und sollte im Vertrag geregelt bzw. in den Vertrag mit aufgenommen werden.

Warum eigentlich den Entwurf erneuern?

Kommt der Vertrag zu Stande, werden die Kosten für den Entwurf angerechnet. Kommt der nicht zu Stande, dann zahlt der, der den Entwurf beauftragt hat.