Fachwerkhaus Grundbuchänderung möglich auf ein Drittel und zwei Drittel ?bei Trennung

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Rose46: Realistisch eingeschätzt sieht deine Sache nicht rosig aus: Eigentümer des Hausgrundstücks bist du und dein Exfreund je zur Hälfte. Der Kaufpreis und die erheblichen Kosten der Komplettsanierung wurden vermutlich überwiegend fremdfinanziert. Für die Darlehen haftest du mit dem Exfreund gesamtschuldnerisch. Folglich haben im Falle eines Zahlungsverzugs die Banken die Wahl, an wen sie sich halten, bei wem sie in das persönliche Vermögen vollstrecken. Wenn du nun auf seinen Wunsch hin ihm einen Anteil von z. B. 1/6 überträgst, ändert sich nichts an deiner Haftung. Ziehst du aus, verschlechtert sich vermutlich deine finanzielle Situation, weil du ja anderswo Miete zahlen musst. Kommt es zu erheblichen Zins- und Tilgungsrückständen, droht seitens der Gläubiger die zwangsweise Verwertung des Grundstücks mit der Folge, dass voraussichtlich beide Eigentümer einen Verlust erleiden. Werden im Falle einer Überschuldung die Banken aus dem Zwangsversteigerungserlös nicht voll befriedigt haftet ihr beide in Höhe eines Ausfalls weiterhin mit eurem gesamten persönlichen Vermögen. Zum Ausmaß der Gesamtverschuldung hast du nichts geschrieben, auch nichts über den Objektwert und die Marktresonanz, was eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise unmöglich macht.

Wenn ihr beide es wollt könnt ihr selbverständlich vor einem Notar eine andere Aufteilung im Grundbuch festlegen. Aber Vorsicht 1. Notarkosten und 2. sorgfältig abwiegen das keiner von beiden unverhältnismäßig benachteiligt wird. Wenn einer von beiden mal ausziehen möchte und der jeweils andere kann die Belastung auf Dauer nicht tragen muss das Haus vorher verkauft werden. Ich rate dazu sich alles reiflich zu überlegen und keine "Schnellschüsse" zu machen.