Fachwerkhaus Grundbuchänderung möglich auf ein Drittel und zwei Drittel ?bei Trennung
mein Freund und ich haben vor Jahren ein Fachwerkhaus gekauft.Wir Sind nicht verheiratet und stehen beide zur Hälfte im Grundbuch. Wegen einer kompletten Sanierung mußte das Haus über dem eigentlichen Kaufwert finanziert werden. seit drei Jahre sind wir schon lange kein Paar mehr und haben uns Räumlich im Haus getrennt soweit wie möglich. Meine Frage: Wie kommen wir am Besten aus der Nummer wieder raus ? Jeder möchte ohne den anderen Partner leben aber wir haben auch kein Geld um den anderen Partner auszuzahlen.Kredite laufen noch einige Jahre.! Da ich finanziell nicht viel mitgebracht habe und mich wenig an den Kosten und der Arbeit ( Haus und Garten ) beteidige möchte mein ex Partner, das wir eine Änderung im Grundbuch vornehmen ( ein Drittel, zwei Drittel - was auch ok wäre). Was ist aber wenn ich doch ausziehen möchte aus dem Haus und mein Ex partner das Haus nicht alleine Tragen kann ? Für gute Ideen und Antworten wäre ich sehr sehr dankbar.
2 Antworten
Rose46: Realistisch eingeschätzt sieht deine Sache nicht rosig aus: Eigentümer des Hausgrundstücks bist du und dein Exfreund je zur Hälfte. Der Kaufpreis und die erheblichen Kosten der Komplettsanierung wurden vermutlich überwiegend fremdfinanziert. Für die Darlehen haftest du mit dem Exfreund gesamtschuldnerisch. Folglich haben im Falle eines Zahlungsverzugs die Banken die Wahl, an wen sie sich halten, bei wem sie in das persönliche Vermögen vollstrecken. Wenn du nun auf seinen Wunsch hin ihm einen Anteil von z. B. 1/6 überträgst, ändert sich nichts an deiner Haftung. Ziehst du aus, verschlechtert sich vermutlich deine finanzielle Situation, weil du ja anderswo Miete zahlen musst. Kommt es zu erheblichen Zins- und Tilgungsrückständen, droht seitens der Gläubiger die zwangsweise Verwertung des Grundstücks mit der Folge, dass voraussichtlich beide Eigentümer einen Verlust erleiden. Werden im Falle einer Überschuldung die Banken aus dem Zwangsversteigerungserlös nicht voll befriedigt haftet ihr beide in Höhe eines Ausfalls weiterhin mit eurem gesamten persönlichen Vermögen. Zum Ausmaß der Gesamtverschuldung hast du nichts geschrieben, auch nichts über den Objektwert und die Marktresonanz, was eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise unmöglich macht.
Wenn ihr beide es wollt könnt ihr selbverständlich vor einem Notar eine andere Aufteilung im Grundbuch festlegen. Aber Vorsicht 1. Notarkosten und 2. sorgfältig abwiegen das keiner von beiden unverhältnismäßig benachteiligt wird. Wenn einer von beiden mal ausziehen möchte und der jeweils andere kann die Belastung auf Dauer nicht tragen muss das Haus vorher verkauft werden. Ich rate dazu sich alles reiflich zu überlegen und keine "Schnellschüsse" zu machen.