Wenn Schwester Finanzen vom Onkel verwaltet und Geld nach seinem Tod fuer sich einbehaelt,darf sie das?

4 Antworten

Du und Deine Schwester sind erst einmal in der Erbfolge aussen vor. Natürlich kann die Schwester Geld für die Pflege beanspruchen, aber dazu muß dies Dein Onkel im Beisein von Zeugen festgelegt haben; ansonsten müssen die Erben dieser Zahlung zustimmen. Du bist dabei wieder aussen vor, denn Du gehörst erst einmal nicht zu den Erben. Du kannst natürlih die Erben darauf hinweisen, dass sich Deine Schwester das Erbe unter den Nagel gerissen hat. Ob die Erben dann etwas unternehmen ist deren Entscheidung. Wenn es um einen deutlich höheren Betrag als 20 000,- € geht kannst Du auch das für den Onkel zuständige Finanzamt über Schenkungssteuerhinterziehung informieren.

Felix5 
Fragesteller
 17.02.2020, 23:27

sehr hilfreich

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Da wir nicht wissen, ob das Geld lebzeitig etwa als Schenkung in dankbarer Anerkennung mit Zustimmung des Onkels übertragen wurde, können wir auch keine Veruntreuung behaupten.

In jedem Fall bist du außen vor und hast weder Recht noch Anspruch auf deiner Seite.

Die gesetzlich erbberechtigten leiblichen Kinder sind als Erben berufen, werden die Kontoauszüge und Zahlungen schon überprüfen und entscheiden, ob sie einen belegte Entnahme nach dem Tod des Vollmachtgebers zurückfordern.

Felix5 
Fragesteller
 18.02.2020, 07:18

Das Geld ist nicht als Schenkung vom Onkel uebertragen worden. Mir geht es auch nicht darum um Anspruch. Mir geht es darum das meine Schwester still schweigend das Konto gerauemt hat.Es ist auch ihr Onkel und nicht seine Tochter. Seine eigenen Kinder leben noch.Sie wollten von meiner Schwester wissen ob etwas am Konto hinterlegt war oder ob ein Testament vorhanden ist.

Es ist kein Testament vorhanden. Das Geld gehoert nicht meine Schwester und sie hat nicht mehr mit den Familienangehoerigen gesprochen. Entweder bekommen die Familienangehoerigen das Geld oder es soll auf dem Konto des verstorbenen bleiben und dem Staat uebergeben werden.

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imager761  18.02.2020, 13:26
@Felix5

Habe ich mich so unverständlich ausgedrückt? Wurde die Kontoverfügung vor dem Tod des Onkels vorgenommen, schuldet deine Schwester weder dir, den Erben oder den Strafverfolgungsbehörden irgendeine Aussage. Danach Geld abgehoben, jedem außer dir.

Wenn du deine Schwester bezichtigst, was nicht erweislich zutrifft, machst du dich strafbar. Also kannst du die behauptete Unterschlagung deiner Schwester entweder beweisen oder gehst für diese Verleumdung bis zu zwei Jahre ins Gefägnis :-O

Es kann durchaus sein und wäre der Fallschilderung sogar wahrscheinlich, dass dein Onkel ihr noch kurz vor seinem Ableben zuflüsterte "Du warst die einzige, die immer für mich da war. Nimm mein Geld, bevor es meine undankbaren Gören in die Finger bekommen, du hast es verdient" und diese Schenkung wäre unanfechtbar vollzogen. Warst du dabei, das es anders gewesen sein soll? Vor allen, kannst du diesen ungeheuren Vorwurf beweisen?

Dann solltest du die Genugtuung den Erben überlassen: "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

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dann kann deine Schwester aber noch mächtig Ärger bekommen !

Kein Testament hinterlegt bedeutet, dass seine leiblichen Kinder erben, unerheblich ob das familiäre Verhältnis gut oder schlecht war.

" Gesetzliche Erbfolge "

Wenn es um's Erbe geht....... wird die Moral zur Nebensache !

Felix5 
Fragesteller
 17.02.2020, 22:15

Welche Organisation Behoerde kann ich kontaktieren um die Angelegenheit rechtlich anzugehen.

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Wer ist Erbe?

Felix5 
Fragesteller
 17.02.2020, 22:12

Es gab kein Testament,kein Erbschein.Meine Schwester hatte die Vollmacht seine Finanzen zu verwalten,mehr nicht.Es nennt sich Nachlass Konto- Oder Konto. Er ist verstorben.Bank meines Onkels will ich informieren.Geld meines Onkels darf nicht stillschweigend von seinem Konto entfernt werden.Niemand hat geerbt.

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Felix5 
Fragesteller
 17.02.2020, 22:16
@Felix5

Welche Organisation Behoerde kann ich kontaktieren um die Angelegenheit rechtlich anzugehen.

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Felix5 
Fragesteller
 17.02.2020, 22:27
@correct

koennen Sie es bitte ein wenig ausfuehren.Es sind knappe Antworten.Es gab keinen Erschein(Testament)das fuer meine Schwester oder sonst wer ausgestellt wurde.Was meinen sie mit einen Erben gibt es immer?

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correct  17.02.2020, 22:48
@Felix5

Ggf. erbt eben der Staat.

Wenn das hier so ist, dann kann Dir die Sache doch egal sein.

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Felix5 
Fragesteller
 17.02.2020, 23:14
@correct

egal ist es mir nicht, denn ich moechte nicht das Jemand alles bekommt und die anderen nichts, wie du richtig gesagt hast, der Staat soll es bekommen. Warum es mir auch wichtig ist, weil ich transparenz von meiner Schwester erwarte, ehrlichkeit etc. Das Vertrauen kann getruebt werden wenn Offenheit nicht vorhanden ist .Alles was ich wissen wollte ist,was auf dem Kontostand war am Tage seines Todes.Es wurde mir verweigert dies zu wissen. Trotzdem danke nochmals.

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correct  17.02.2020, 23:45
@Felix5

Es geht Dich ja auch nichts an - Du bist kein Erbe.

Wenn hier jemand alles bekommt, dann ist es der Staat.

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