Erbe Tante bei Vollmacht über den Tod hinaus?

4 Antworten

Es ist zu unterscheiden zwischen

  • einem Besitzer einer Vollmacht
  • den Erben

Die Vollmacht berechtigt Dich, "im Namen und auf Rechnung" der (verstorbenen) Tante zu handeln. Da diese Vollmacht über den Tod hinaus errichtet ist und die Bank mitspielt kannst Du damit über das Konto der Tante verfügen, das Geld abheben und das KoOnto auf Null stellen.

Aber an diesem Punkt ist dann Schluss. Etwas für Dich allein hernehmen gilt nicht!

Denn das Geld selbst ist Teil der Erbmasse der verstorbenen Tante und steht ausschliesslich und alleinig den Erben zu (Dir und den 13 Cousins und Cousinen oder sind es jetzt plötzlich 15 Nichten und Neffen?).

Unter diesen - egal, wieviel es sind - ist das Geld gleichmässig aufzuteilen, nachdem vorher davon etwaige noch vorhandene Schulden beglichen und Kosten (z.B. Beerdigung, Wohnungsauflösung) bezahlt sind.

Falls Du das übernimmst und es von dem vorhandenen Geld erledigst, dann nur gegen Rechnung und Quittung, um gegenüber den Miterben eine klare Rechnung bis auf den letzten Cent zu führen.

Du hast keinerlei Ansprüche durch "Mühe die ganzen Jahre und jetzt nach dem Tode", auch nicht, wenn Du bei den Erben dabei bist..

Hier ist es näher erklärt:

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/2015/09/22/pflegende-angehoerige-erben-mehr-wenn/

Da ihr nicht in gerader Linie verwandt seid, muß Eure Tante Euch irgendwann einmal ein ein Dokument in die Hand gegeben habe, in der sie so einen Ausgleich für die Bemühungen vorsieht. Ohne Nachweis können solche Ansprüche nur Verwandte in gerader Linie bei der Erbmasse geltend machen.

Du solltest vorsichtig sein:

Die Vollmacht erlaubt nur das Geld abzuheben, nicht aber nach eigenem Gutdünken damit zu verfahren. Das ist nicht mehr Geld der Erblasserin, es ist auch nicht Dein Geld, es ist jetzt Geld der Erbengemeinschaft.

Worin besteht denn die "Mühe"?

Beerdigungskosten müssen die Erben tragen. Die dürfen selbstverständlich abgezogen werden.

Wenn Betreuungsleistungen im engeren Sinne erbracht wurden steht einem dafür auch eine Entschädigung zu.

Bloßes Kümmern aber ist nicht zu entgelten.

Andri123  08.06.2018, 17:31

Richtig.

Diese Entschädigung für erbrachte Pflegeleistungen steht aber auch nur Kindern und Enkelkindern zu. Also auch das dürften sich die beiden nicht anrechnen. Wie hieß nochmal der Paragraph?

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edith475 
Fragesteller
 08.06.2018, 19:10

Wie sollen wir das Geld dann aufteilen?bekommt jeder den gleichen Teil oder kommt es darauf an wieviele Kinder jeweils ein Geschwisterteil hatte ? Sie hatte 5 Geschwister die verstorben sind und jetzt sind es 15 Nichten und Neffen

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barmer  08.06.2018, 19:23
@edith475

Hallo, Ihr solltet eine Plan gemäß den Erbansprüchen machen und am besten mit allen kommunizieren, bevor Ihr Geld verteilt. Vorher die Beerdigung etc. bezahlen.

Nach dem vorliegenden Wissen:

je ein Fünftel des Erbes pro Geschwister der Tante;

dieses Fünftel wird auf die jeweiligen Kinder der Onkels und Tanten verteilt.

Nur, wenn jeder Onkel/jede Tante drei Kinder hatte, bekommt jeder Cousin/e gleich viel. Wenn Ihr nur zu zweit seid, bekommt Ihr also jeder etwas mehr. Zum Erbe gehört natürlich auch der Hausrat, Schmuck etc.

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Hallo, Ihr solltet eine Plan gemäß den Erbansprüchen machen und am besten mit allen kommunizieren, bevor Ihr Geld verteilt. Vorher die Beerdigung etc. bezahlen.

Nach dem vorliegenden Wissen:

je ein Fünftel des Erbes pro Geschwister der Tante;

dieses Fünftel wird auf die jeweiligen Kinder der Onkels und Tanten verteilt.

Nur, wenn jeder Onkel/jede Tante drei Kinder hatte, bekommt jeder Cousin/e gleich viel. Wenn Ihr nur zu zweit seid, bekommt Ihr also jeder etwas mehr. Zum Erbe gehört natürlich auch der Hausrat, Schmuck etc.

Viel Glück

Barmer

edith475 
Fragesteller
 09.06.2018, 09:23

Das mit dem Fünftel habe ich auch gehört.dann stimmt es nicht,dass alle das gleiche bekommen.die Geschwister hatten 5,4,3,2,und 1 Kind.

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