Umschreiben ,Finanzen,kosten, anfechten?

5 Antworten

Die Schwester hat durchaus einen Anspruch, denn sie wäre ja auch Erbe geworden, wenn die Eltern nicht kurz vor dem Tod das Vermögen auf dich übertragen hätten. Sie hat also einen Anspruch auf ihren Pflichtteil bzw. den Pflichtteilergänzungsanspruch, den sie von dir einfordern kann. Die Höhe hängt davon ab, wie lange der Tod der Eltern her ist.

Hier recht verständlich erklärt:

https://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/schenkung/pflichtteilsergaenzungsanspruch/#:~:text=Pflichtteilsergänzungsanspruch%20entsteht%20gemäß%20§%202325,die%20Berechnung%20des%20Pflichtteilsanspruchs%20berücksichtigt.

Sie hat dann, je nachdem, was sie daneben erbt, wie lange die Eltern nach der Schenkung noch leben und ob sich diese ein Nießbrauchsrecht vorbehalten einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Das ist allerdings nur ein Geldanspruch, ein Recht auf einen Hausanteil hätte sie nicht.

Deine Schwester hätte einen Pflichtanteilergänzungssanspruch.

Hätte es keine Schenkung gegeben, so hättet ihr beide Euch das Erbe geteilt. Wäre eine von Euch zur Alleinerbin bestimmt worden, hätte die andere einen Pflichtanteil in Geld von der Alleinerbin bekommen.

Bekommt nun eine/-r der gesetzlichen Erben das Vermögen, oder einen großen Teil des Vermögens vorab geschenkt, so wird eben dieser Fall zugrunde gelegt. Allerdings pro Jahr was nach der Schenkung vergeht, vermindert sich dieser Pflichtanteilergänzungsanspruch um 1/10. Also wenn die Eltern noch 10 Jahre leben, hat es sich erledigt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Anfechten nicht, aber Ansprüche auf einen finanzielen Ausgleich hat die Schwester unter Umständen dennoch! 😜😁😎

Huhu,

bei kurzen Fragen braucht man sich keine zuverlässigen Antworten zu erhoffen.

Neben dem schon genannten Pflichtteilsergänzungsanspruch wären, je nach Sachverhalt, noch eine ganz Menge anderer Ansprüche denkbar.

Wenn jemand bei dem plötzlichen Ableben nachgeholfen hat beispielsweise.

Oder wenn die Eltern schon dement waren beispielsweise.