Erbe auf fremdes Konto auszahlen?
Wir sind eine Erbengemeinschaft von drei Geschwistern. Zu unseren Bruder haben meine Schwester und ich keinen Kontakt.
Mein Vater hat mir eine Bankvollmacht über den Tod hinaus erteilt.
Nun möchte mein Bruder dass sein Erbanteil auf das Konto seiner Lebensgefährtin ausgezahlt wird. Ich kenne die Frau nicht und die Forderung kam über einen Onkel per WhatsApp.
Kann ich das so einfach veranlassen? Was wenn mein Bruder am Ende behauptet, dass er die Dame gar nicht kennt und dass er die WhatsApp gar nicht verfasst hat.
Ich habe um eine schriftliche Vollmacht seinerseits gebeten worin er mit bestätigt dass er damit einverstanden ist, dass ich an besagte Lebensgefährtin auszahle. Diese ist er nicht bereit mir zu geben.
Was sagen Sie dazu?
Vielen Dank schon einmal.
7 Antworten
Auf eine WhatsApp Nachricht hin, würde ich nichts machen.
Es müsste schon eine schriftliche Anweisung sein, zumindest mit Kopie des Personalausweises.
Wenn er nicht bereit ist eine klare schriftliche Vollmacht/Anweisung zu erteilen, würde ich den Betrag beim Amtsgericht hinterlegen.
Danke, ich habe eine Vollmacht und eine Kopie seines und ihres Personalausweises eingefordert. Beides möchte er mir nicht geben.
Über das Hinterlegen beim Amtsgericht erkundige ich mich. Danke.
Man kann nur Vermutungen darüber anstellen was dahinter steckt. Meine geht dahin, dass auf dem Konto des Bruders Pfändungen lasten.
Letztendlich ist der Hintergrund aber gleichgültig. Es geht um Deine Absicherung. Ich würde verlangen, dass eine vom Bruder unterschriebene Erklärung über das gewünschte Auszahlungskonto vorgelegt wird. Vorher gibt es eben kein Geld.
das sehe ich ganz genau so, wie Pv59 ! Schon allein aus Schutz für dich selbst.
Suspekt an der Geschichte ist, wenn der Bruder dieser Transaktion schon so wie oben beschrieben zustimmt, warum dann keine unterschriebene schriftliche Vollmacht ???
🤔.......lebt dein Bruder überhaupt noch, hast du selbst mit ihm gesprochen,( die Stimme erkannt ) oder habt ihr bisher nur schriftlich kommunizuert.
Es liest sich beinahe wie die Masche mit dem " (Enkel) TRICK "
Nein, mein Bruder lebt noch. Ich habe nur keinen Kontakt und möchte diesen auch weiterhin nicht haben.
Ich habe ihm sogar ausrichten lassen was er in die Vollmacht schreiben soll. Er ist nicht in der Lage bzw. er möchte diese Vollmacht nicht ausstellen. Er ist der Meinung seine Lebensgefährtin ist voll Berechtigt. Wozu auch immer🤷🏼♀️
Anwalt ist lustig. Wie "er"? Redet er doch mit dir?
Mit dem Anwalt könntest du dich dann unterhalten und deine (berechtigten) Bedenken besprechen.
Wenn auf ein fremdes Konto ausgezahlt wird, dann ganz sicher nicht auf eine WhatsApp des Onkels hin. Wenn z. B. Pfändung der Grund ist, machst du dich aus Sicht der Gläubiger deines Bruders mitschuldig, wenn du das Geld ohne dass er dich dazu verpflichtet hat (also die Verantwortung dafür übernommen hat) auf ein fremdes Konto überweist.
Nun gut.....solche Gedanken können einem schon kommen, wenn man etwas in dieser Form liest.
Wie auch immer, ich würde abwarten, auch den möglichen Anwalt...... ohne Rechtsicherheit - kein Geld und basta !
Ich habe noch eine Idee: Dem Bruder den Auszahlbetrag per Verrechnungsscheck zahlen und diesen Scheck per Einschreiben/Rückschein/Eigenhändig übersenden. Dann kann er nicht behaupten den Scheck nicht erhalten zu haben, kann aber den auf jedes beliebige Konto einlösen.
Das werde ich dem Berater bei der Bank morgen direkt fragen. Vielen Dank!
Gute Idee !!! mein Vater hätte gesagt: " wenn wir dich nicht hätten, müssten wir statt der großen, nur kleine Kartoffeln essen " ! 🤭😅
Hab gerade bei der Deutschen Post nachgelesen. Leider darf kein Bargeld verschickt werden. Ich nehme an ein Scheck ist dem gleichgesetzt. Ich frage aber bei der Post noch einmal an.
Ich habe schon oft Schecks übersandt bekommen, zum Beispiel von Versicherungen, und nehme deshalb an,dass die dem Bargeld nicht gleich gesetzt werden.
Scheck per Post ist kein Problem, die wurden/werden immer schon per Post verschickt.
Ok, stimmt. Hab ich auch gelesen. Aber der kann doch dann von jedem eingelöst werden oder? Also wenn er trotz Übergabe/Einschreiben „abhanden kommt“ und eingelöst wird, ist das Geld weg, richtig?
Der Scheck könnte auch ein Orderscheck sein, dann ist der Scheck auf eine bestimmte Person bezogen, ich meine, das auch ein Orderscheck weitergegeben werden kann, gegen Unterschrift.
Ich erkundige mich morgen direkt bei Bank und Post. Das wäre natürlich sehr einfach für uns.
Danke fürs Mitdenken. :-)
Bei Erbschaften kann er ja falls Insolvenzverfahren läuft die Hälfte behalten.
Ich vermute auch, das Pändungen laufen und iv bevorsteht.
Schau mal ins Schuldnerverzeichniß des zuständigen Amtsgerichts.....
Die Idee mit dem Scheck ist Spitze. Damit ist die Fragerin die Sorgen los.
Wie kann es anderes sein, mir ist sofort wieder ein Witz zu genau diesem Thema eingefallen:
Ein Schotte ist gestorben und hat im Testament bestimmt, dass ihm jeder seiner drei Söhne 100.000,- Pfund in Bar in den Sarg legen soll.
Am Beerdigungstag gehe die drei Söhne nacheinander in das Zimmer des Krematoriums in dem er aufgebahrt ist bevor er verbrannt wird und die Beiden ersten kommen jeweils weinend wegen des Verlustes des vielen Geldes wieder raus.
Der dritte, der Jura studiert hat und bei einer Bank arbeitet, kommt mit einer der Situation entsprechenden, ernsten Mine, aber entspannt heraus.
Die beiden anderen sehen ihn fragend an. Der sagt, ich habe mir Eure 200.000,- Pfund heraus genommen und ihm einen Barscheck über 300.000,- in den Sarg gelegt. Der ist so gut wie bares Geld und meine Bank löst ihn bei Vorlage anstandslos ein.
Schlag dem Anwalt doch vor, dass du das Geld auf ein bei ihm angelegtes Anderkonto überweist.
Noch gibt es ja gar keinen Anwalt. Damit droht er ja bisher nur. Er wird aber irgendwas tun müssen, da mein Onkel auch keine Lust mehr auf die Spielchen von ihm hat und nicht mehr den Vermittler spielen wird. Verständlicherweise.
Aber trotzdem danke. Das ist mit Sicherheit eine Möglichkeit.
Hallo.
Ich würde das über die Bank deines Vaters abwickeln, da die das rechtlich machen können.
Zudem musst du die Bank sowieso über den Tod deines Vaters informieren (Mitwirkungspflicht).
Je nach Vollmacht wärst du zur Auflösung berechtigt, wenn die Bank das jedoch macht, bist du dort außen vor.
In der Verfügbarkeit für dich ändert das nichts.
Ich hoffe das hilft dir weiter
Die Bank ist informiert und möchte da nicht vermitteln was ich auch nachvollziehen kann.
Ich habe alleinige Vollmacht für das Konto. Kann auch das Konto auflösen. Ändert aber ja nichts daran dass mein Bruder mit erbt und Geld bekommen muss.
Die Frage ist ja nur wie.
Karin:
Seine fragwürdige Hartnäckigkeit erfordert eine vorsichtige Vorgehensweise, etwa:
Fertige eine schriftliche Zahlungsanweisung mit unzweideutigem Inhalt, die er unterschreiben soll. Seine Unterschrift ist öffentl. zu beglaubigen, damit er später nicht durchkommt mit der Behauptung, sie stamme nicht von ihm.
Die Kosten der Beglaubigung - ein Notar berechnet 25,-- höchstens 75,-- € + 19 % Umsatzsteuer - könntest du, um die Sache endgültig aus der Welt zu schaffen, ausnahmsweise übernehmen.
Vielen Dank.
Ja, die Vermutung liegt nahe. Ist mir aber letztlich tatsächlich egal. Ich möchte das Ganze einfach für alle Seiten schnell und fair über die Bühne bringen - und wie Du schon sagst, mich absichern damit es am Ende nicht heißt dass er nichts davon wusste.
Er droht natürlich jetzt mit einem Anwalt. Meiner Meinung nach auch nur heiße Luft. Aber trotzdem wollte ich einfach mal eine neutrale Meinung dazu hören.