Wenn ich eine Wohnung vermiete, müssen Name des Vermieters und Kontoinhaber für Mieteinnahmen übereinstimmen?
Hallo zusammen! Meine Mutter und ich haben eine Eigentumswohnung geerbt. Diese vermieten wir nun.
Meine Mutter würde allerdings als einzige Person auf dem Mietvertrag als Vermieterin stehen, ich habe ein entsprechendes Konto eingerichtet um das finanzielle zu klären. Das Geld würd dementsprechend auf ein Konto kommen, das auf meinen Namen läuft. Ist das möglich? Oder muss mein Name dann auch mit auf dem Mietvertrag als Vermieter stehen?
Vielen Dank!
Und warum macht man weder einen Mietvertrag auf beide Eigentümer noch ein Konto auf beide Eigentümer?
Den Mietvertrag nur auf eine der beiden Parteien laufen zu lassen hat den Vorteil, dass bei Rechtsstreit die andere Person als Zeuge auftreten könnte
4 Antworten
Ich habe das Nutzrecht von einer ganzen Immoblilie durch den 2. Eigentümer , und vermiete (Untermiete einen Teil). Bei mir könnte es auch sein, dass er mitversteuern muss. Und ich nur die Hälfte. Es ist Erbsenzählerei. Es geht nur um 500 monatlich Miete. Mal sehen wie stur das FA ist. Mein Steuerberater hat keinen Einwand.
Ich sehe kein Problem wenn Deine Mutter auf Dein Konto zugriff hat.
Interessant ist vor allem dass das Geld am Ende euch beiden in gleichem Verhältnis wie das wirtschaftliche Eigentum bei besteht zufließt. Sonst liegt vermutlich steuerrechtlich eine Schenkung vor. Und es könnte Probleme geben, wenn ihr das ganze nicht korrekt über eine gesonderte Feststellung bei der Steuer erklärt.
Darüber hinaus halte ich die Idee dass einer dann als Zeuge aussagen kann für totalen Unfug. Erstens steht in jedem vernünftigen Mietvertrag dass Nebenabreden der Schriftform bedürfen. Und zweitens wird keine Richter die Aussage eines Eigentümers, der ja eine wirtschaftlich involvierte Partei ist, anders beurteilen ob er den Mietvertrag unterschrieben hat oder nicht
ich bin zwar kein Fachmann, aber Mieteinnahmen sind Einnahmen.
Du schreibst hier nichts über das Alter deiner Mutter, diese müsste die Eigentumswohnung steuerlich angeben müssen, das Finanzamt beobachtet seit einiger Zeit Rentner mit Privateigentum.
Aber ich denke, ansonsten spricht in meinen Augen nix dagegen, eine Erbengemeinschaft könnte die Mieteinnahmen ja auch auf einem Fremdkonto einfliessen lassen.
Aber ich denke, da gibts hier bestimmt welche, die da mehr drüber sagen können.
In meinen Augen klingt das zwar seltsam, aber ich denke das das geht.
Vielleicht solltest du mal einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Mietrecht nehmen, ich würde es jedenfalls so machen.
Als Mieter würde ich darauf bestehen, nur auf ein Konto Zahlungen zu leisten, welches auch namentlich zum Vermieter gehört.
Hinzu kommt, Du darfst keine Zahlungen für Dritte über Dein Konto laufen lassen... Sprich Du darfst Dein ! Konto nur auf eigene Rechnung betreiben.