Wenn die Erben das Haus nicht räumen?

2 Antworten

Olga.

Vorgehensweise:

1) Löschung des Nießbrauchs im Grundbuch unter Vorlage der Sterbeurkunde beantragen.

Falls eine sog."Vorlöschklausel" im Grundbuch nicht eingetragen ist, musst du ein Jahr warten oder die Erben stimmen der Löschung zu..

2) Erben schriftl. zur besenreinen Räumung unter angemessener Fristsetzung auffordern.

3) Nutzungsentschädigung = ortsübliche Miete fordern.

Erforderlichfalls Anwalt einschalten.

Das Telefon ist hier sowieso nutzlos.

Anschreiben - Frist setzen - selbst räumen - einlagern.