Zwangsversteigerung Vorbesitzer will nicht raus

4 Antworten

Hi, ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr diesen Vorgang ohne anwaltliche Betreuung bewältigt habt. Was sagt denn Euer Anwalt zu diesem Vorgang? Er müßte Euch dies doch anhand des Schriftverkehrs besser erklären können, als wir hier nach Deiner Schilderung mutmaßen können.

energy170 
Fragesteller
 12.11.2014, 22:17

Termin beim Anwalt erst in 2 Wochen.

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Kann man das Haus räumen lassen?

Mann kann. Meint allerdings den Klageweg mit fünfstelligen Vorschüssen einzuschlagen, auf denen man bei Mittellosigkeit sitzenbliebe und sich auf monate-, gar jahrelangen Rechtsstreit einzustellen :-O

Woran hakt es denn? Wäre da eine einvernehmliche Einigung, nunmehr nach Vorlage eines rechtskräftigem Zuschlagsbeschlusses ihn doch noch gegen eine vierstellige "Auszugskostenbeihilfe", zahlbar nach Auszug, zum Umdenken zu bewegen, da nicht deutlich zielführender?

G imager761

energy170 
Fragesteller
 12.11.2014, 22:16

Wo der (EX) Besitzer eine Beschwerde an das Landgericht geschickt hat war der Beschluss auch nicht rechtskräftig und ich durfte laut Rechtspfleger nicht räumen da es ein Schwebefall sei.

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