Wann muss man die Erben ins Haus lassen?

4 Antworten

Das Haus gehört zur Hälfte Dir und es ist Deine Wohnung.

Damit musst Du die Erben nur für einen Informationsbesuch reinlassen.

Natürlich haben die am Haus Eigentumsrechte.

Somit müsst ihr Euch einigen. entweder Du zahlst denen für deren Hälfte eine Nutzungsentschädigung(Miete), oder Du kaufst denen die Hälfte ab.

Für Deine Dispositionen ist natürlich auch wichtig, wer mal Deine Haushälfte erbt.

Man könnte das Haus auch in eine Teilungsversteigerung bringen.

Jetzt lese ich noch Deine Ergänzung, dass keiner im Haus wohnt.

Da bietet es sich doch an zu vermieten, oder zu verkaufen.

Du verlierst ja dann Deine Wohnung nicht.

Die Sachen, die im Haus sind und Dir allein gehören, stehen natürlich Dir zu. kann aber ein Nachweisproblem werden.

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Ich denke mir das die Kinder das sich nicht leisten können, genau so wenig wie ich. Mir wäre am liebsten das so schnell wie möglich zu verkaufen. Schon alleine um die Banken zu bedienen.

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@Manu568

Dann einige Dich mit den Kindern. Denn wenn die ja nun zur Hälfte Miteigentümer sind, müssen die ja auch 1/2 der Bankraten zahlen.

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Ich weiß das die Kinder ausschlagen können. Es wohnt zu Zeit keiner in dem Haus. Wenn die Kinder das Erbe annehmen, Erben die auch den Inventar, das ist mir klar. Mir geht es nur darum ob ich die Kinder ins Haus lassen muss noch bevor die das Erbe annehmen oder erst danach..?

Einige Punkte, die offenbar unklar sind:

Der Hausrat steht Dir als Vorab zu (§1932) soweit Du die Gegenstände "zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigst"

"seine Kinder wären jetzt die Erben" - ist das testamentarisch so festgelegt? Ansonsten bist Du mit einem Viertel des Nachlasses ebenfalls mit im Boot.

Nein, ich gehöre nicht zu den Erben ( bin geschieden), bin nur Mitbesitzer zu 50% der Immobilie  und es gibt kein Testament.

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@Manu568

Ok, wer lesen kann ist ganz klar im Vorteil ;-)

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Erbschaften können zwar ausgeschlagen werden, aber weder angenommen noch angetreten. Das passiert automatisch mit dem Erbfall.

Die andere Frage ist der Nachweis der Erbenstellung, z.B. durch Erbschein.

Wer lebt denn in dem Haus? Und befindet sich in dem Haus noch etwas was dem Erblasser gehört?