Grundbucheintrag ändern nach Todesfall?

1 Antwort

Schlicht und ergreifend - Du bist / Ihr seid zur Grundbuchbereinigung verpflichtet - bedeutet, Ihr müsst einen Erbschein beantragen.

https://www.erbrechtskanzlei-essen.de/223/tipp-grundbuchberichtigung-innerhalb-von-2-jahren-nach-dem-erbfall-kostenlos/

Wer als Erbe innerhalb von 2 Jahren nach dem Tode des Erblassers einen Antrag an das Grundbuchamt stellt und sich als neuen Eigentümer eintragen lässt, muss hierfür keine Gebühren bezahlen.

https://www.anwalt.org/gemeinschaftlicher-erbschein/