Provisionsauszahlung nach Austritt aus Firma- wie abrechnen?

Hallo,

ich habe meinem AG zum 30.9. gekündigt. Ich arbeite hier im Vertrieb und mein Gehalt besteht aus einem Fixum und einer Provision.
Meine letzten Projekte werden im September starten und somit stehen mir wie vereinbart zu diesen Projekten im Oktober die entsprechenden Provisionen zu. Die Provisionen sind in meinem Job unregelmäßig übers Jahr verteilt, je nach Start der Projekte.
Mein AG will mir die Provisionen auch auszahlen, will aber, dass ich ihm im Oktober einer Rechnung über die zwei Provisionen schreibe.
Erstens werde ich im Oktober nicht selbstständig sein, somit kann ich nicht einfach so eine Rechnung schreiben.
Zweitens ist das ja nicht „korrekt“- auch nicht sozialversicherungstechnisch.

Ich habe nun vorgeschlagen, dass man ja über die Steuerklasse XI abrechnen kann.
Darauf bekam ich folgende Antwort:

„Wenn die Provision „im Nachhinein“ über eine Gehaltsabrechnung laufen soll, dann muss eine erneute Anmeldung erfolgen und der Betrag ist komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig. Außerdem benötigt sie 

  1. Angabe der neuen Arbeitsstelle und
  2. Höhe des dort gezahlten Gehalts (dies ist wichtig, um zu klären, ob der Betrag für die Sozialversicherung überschritten wird)

 

Beim Ausstellen einer Rechnung müsste diese bei Deiner Steuererklärung eingereicht werden und wäre somit nur steuerpflichtig.“

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist.
Ich muss doch nicht extra wieder angemeldet werden? Es gibt so viele Firmen, die mit Provisionen arbeiten, hier muss es doch auch eine „einfache“ Regelung geben.

Außerdem glaube ich nicht, dass ich die Angaben zu meinem neuen Arbeitgeber geben muss- und das will ich auch nicht, geht sie nichts an. Es muss reichen, wenn ich dem alten AG sage, dass mein Beitrag zur Sozialversicherung die Grenze nicht überschreiten wird. Wie seht ihr das? Was würdet ihr dem AG antworten? Wie würdet ihr das regeln?

Danke schon jetzt!

Kündigung, Sozialversicherung, Abrechnung
Wie rechne ich Fahrtkosten und Spesen als Kleinunternehmer und GbR ab?

Nehmen wir an A und B haben zusammen eine GbR gegründet.

Diese GbR stellt eine Dienstleistung an Unternehmen C. Im Zuge der Dienstleistung entstehen Fahrtkosten (30ct/Kilometer) insgesamt 100€ und zudem fallen Verpflegungskosten insgesamt 11,9€ Netto an. Die GbR stellt dem Unternehmen C nun eine Rechnung i.H.v. 1110€ +19% MwSt.(1000€ für die Dienstleistung + 10€ Bruttobetrag der Verpflegungsaufwände und 100€ Fahrtkosten.). Da alles von Gesellschafter A geleistet wurde, möchte dieser das Geld von der GbR zurückbekommen. Er nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und stellt seine Leistung über 1000€ zzgl der 11,90€ Verpflegung in Rechnung. Dabei wird natürlich keine MwSt. ausgewiesen und die Originalbelege der Verpflegung gehen an die GbR. Die GbR reicht die Belege für einen Vorsteuerabzug beim Finanzamt ein und zahlt die 190€ USt. für die Dienstleistung an das Finanzamt. Damit sollte bis auf die Fahrtkosten alles steuerlich korrekt abgegolten sein. Liege ich damit richtig?

A ist zu diesem Auftrag 333,3 km mit seinem Privatwagen gefahren und hat lt. der Kilometerpauschale von 30ct insgesamt einen Aufwand von 100€. Wie wird das ganze jetzt steuerlich geltend gemacht. Rein logisch gäbe es für mich hier 2 Möglichkeiten.

1. Die GbR macht die Kosten beim Finanzamt als Fahrtkosten geltend und A bekommt 119€. In diesem Fall würde A 0,357€/km bekommen. Die Frage hier ist, wer zahlt die Steuern, Ist es damit abgegolten, dass A bereits bei Sprit, Kfz.Steuer etc gezahlt hat.

2. Die GbR zahlt auch davon 19% an das Finanzamt, wodurch A nur 30ct bekäme. Bei dieser Variante würde das Finanzamt aber doppelt kassieren, da für die Fahrt ja o.g. Steuern (Sprit etc.) bereits gezahlt wurden. Welche der zwei (oder welche weiter Möglichkeit) wäre steuerrechtlich korrekt?

Steuern, UST, Abrechnung, Fahrtkosten, Kleinunternehmerregelung, Spesen
Freelancer ohne Wohnsitz in Deutschland

Hallo zusammen,

ich werde in 2 Monaten mein Studium abschließen und plane einen Monat später ab Oktober mit meinen Freund ins Ausland (vermutlich Asien, keine EU-Ausland) zu gehen. Er ist Tauchlehrer und gerade auf der Suche nach einer Stelle, deshalb wissen wir noch nicht wo es hin geht (Aufenthaltsdauer: 6 Monate - 2 Jahre, Dauer noch nicht sicher..)

Ich arbeite momentan in einer Werbeagentur, welche mir bereits einen Job als Freelancer angeboten hat. Diesem Job würde ich gerne aus dem Ausland nachkommen, da ich aber nicht weiter die Krankenversicherung in Deutschland zahlen möchte, sonder mich nur privat absichern möchte (wird sonst zu teuer) plane ich meinen Wohnsitz in Deutschland abzumelden, da man sonst nicht aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten kann.

Wie nun rechne ich jedoch meine Arbeit als Freelancer ab? Da ich 2014 länger als 6 Monate in Deutschland war bin ich 2014 natürlich noch voll steuerpflichtig hier. Umsatzsteuer habe ich nicht vor auszuweisen, da ich die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen möchte (Ich rechne lediglich mit Kleinaufträgen von ca. 800 € monatlich). Nun das Problem: Ich muss auf meinen Rechnungen ja untere anderem Steuernummer und meine Anschrift schreiben, ohne Wonsitz besitze ich jedoch keine Anschrift? Und darf ich die Steuernummer überhaupt noch verwenden in 2015, da diese ja einem Finanzamt meines Wohnsitzes zugeordnet ist (wäre dann die Verwendung der Steueridentifikationsummer besser?)

Eine weitere Frage ist ob es überhaupt möglich ist als Freelancer für nur einen Auftraggeber zu arbeiten, zumindest zu Beginn... Stichwort: Scheinselbstständigkeit!

Und jetzt wirds noch komplizierter:

Zu diesem Job als Freelancer kommt noch das ich letzten Monat und nächsten Monate auf einer Messer gearbeitet habe / bzw. arbeiten werde und etwas Geld für das Ausland zu sparen (zusammen nur 900€). Ich habe/hatte aber nur diese zwei Jobs dieser Art, und plane dies auch nicht zu wiederholen. Kann ich diese auch unter meiner Freelancer-Tätigkeit laufen lassen, obwohl diese vom Tätigkeitsfeld nicht dazu gehören (Freelancer: Grafikdesigner, Messe: Kundenberatung).

Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen kann. Denn ich möchte weder den Deutschen Staat bescheißen noch meinen Auftraggeber rechtlich Probleme bereiten.

Beste Grüße

Ausland, Finanzamt, Freiberufler, Krankenversicherung, rechnung, Steuererklärung, Abrechnung, Anmeldung, Auslandsaufenthalt
Gas Abrechnung

Hallo!

Ich habe ein großes Problem! Anfang August bin ich mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen. Zweimal haben wir bei der Maklerfirma, der das Haus gehört, nachgefragt was in den Nebenkosten mit enthalten ist und beide male wurde gesagt Kaltwasser, Warmwasser und Heizung (Warmwasser und Heizung über Gas). Wir müssten nur einen Stromanbieter finden. Im November bekam ich dann eine nette Mail von den Maklern, dass wir uns noch nicht bei einem Gasversorger angemeldet hätten und sie uns jetzt bei dem Grundversorger (sündhaft teuer) angemeldet haben. Habe diesen Umstand schon mit dem Mieterschutzbund abgeklärt und es ist nichts zu machen, da im Mietvertrag keine Gaskosten bei den Nebenkosten aufgeführt sind. Unser Pech wenn wir den Vertrag nicht richtig verstanden haben... Habe dann natürlich direkt einen günstigeren Anbieter gewählt, der Wechsel konnte aber erst Mitte Januar vollzogen werden. Nun bekam ich Post vom Grundversorger, wo ich laut Endabrechnung über 600€ zahlen soll!!! Wir haben keinen Abschlag gezahlt, da wir ja sofort gewechselt hatten. Die Zählerstände sind soweit korrekt, einziger Punkt ist, dass die Makler/Vermieter den Zählerstand vom Einzug übermittelt haben, und wir aber erst (auch laut Rechnung) Mitte November da angemeldet wurden! Hätten wir das am Anfang gewusst, hätten wir ja sofort gewechselt, wir habens ja erst viel später nach Einzug erfahren! Ist das Rechtens? Das die Einfach den Stand vom Einzug nehmen? Müssten nicht die Vermieter die Kosten tragen, da wir nicht informiert wurden und die uns erst Mitte November angemeldet habem (So das wir dann von Mitte November bis Mitte Januar zahlen müssten). Ist da irgendwas zu machen?

Mit freundlichen Grüßen Mark Bannasch

Gas, Mieter, Mietrecht, vermieter, Vertrag, Vertragsrecht, Abrechnung, Gaspreis
fehlerhafte Ablesung Gaszählerstand durch Mieter selbst - Eigenverschulden? Berechnungsfehler?

Guten Tag zusammen,

ich habe beim Einzug in meine Wohnung Ende September 2012 einen falschen Gaszählerstand an meinen Grundversorger übermittelt.

Der Vormieter hatte sich nicht abgemeldet, so dass ich mehrere Monate immer wieder den Versorger anrief und schriftlich um Anmeldung bat, bis er mich schließlich anmeldete und den Vormieter abmeldete. Der Vormieter erhielt Ende November 2012 eine Schlussrechnung.

Nun stellte sich heraus, dass ich für meine 52 qm Wohnung (sehr hohe Decken, ich wohne hier allein) allein in der ersten Woche für Heizung und Warmwasser einen Verbrauch von 600 Kubikmeter gehabt haben soll, was ca. 400 Euro Kosten verursacht hätte. Ich habe 1570 Kubikmeter angegeben. Eine Woche später lag mein Verbrauch bei 1750 und wiederum einen Monat später bei 1850.

Den aktuellen Zählerstand habe ich auch abgelesen und überschlagen, dass ich ca. 120-130 Kubikmeter je Monat (im Winter zumindest) verbrauche.

In der Hotline des Versorgers wurde mir mitgeteilt, dass ich ein Wohnungsübergabeprotokoll mit dem richtigen Zählerstand vom Einzugsdatum einsenden solle (Unterschrift Vermieter und Mieterin), dann würde die Schlussrechnung für den vorigen Mieter noch korrigiert werden.

Meine Frage ist nun: Hat der Versorger überhaupt eine Rechtsgrundlage zur Korrektur einer Schlussrechnung für Gas nach einem Zeitraum von über 6 Wochen? Der Anbieter ist übrigens die NGW und ich bin (noch) in der Grundversorgung (sobald sich alles geklärt hat, möchte ich zu einem günstigeren Tarif oder Anbieter wechseln). Und außerdem ist mir unklar, welchen Beweis der Anbieter benötigt, um überhaupt eine Rechnungskorrektur vorzunehmen. Leider habe ich beim Einzug den Gaszähler nicht fotografiert, sondern mir offenbar einfach einen falschen Wert notiert bzw. die Vermieterin hat mir einen falschen Ausgangswert notiert und ich hab es nicht gesehen. Reicht da ein Übergabeprotokoll überhaupt aus? Darf der Gas-Versorger dann die Schlussrechnung des vorigen Mieters korrigieren?

Ich ärgere mich maßlos über mich selbst, ich bin sooo gründlich, und dann so ein doofer Fehler und ich weiß nicht, wie ich es dem Versorger nachweisen soll.

Ich schreibe mir nun wöchentlich die Zählerstände auf, damit vielleicht aufgrunddessen klar wird, dass ich nicht 600 Kubikmeter in nur 7 Tagen verbraucht haben kann, wenn ich sonst üblicherweise 120-130 in 30 Tagen verbrauche...

Über Antworten freue ich mich sehr. Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen mit so was gemacht.

Danke im Voraus,

MelanieN

Gas, Abrechnung

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