Wem steht das Kindergeld zu?

6 Antworten

Er könnte sich ja jederzeit ummelden und offiziell ausziehen, dann nur zu Besuch kommen.

Vermutlich bezahlt er ja am Ausbildungsstandpunkt eine eigene Wohnung von seinem Azubi-lohn und ihm bleibt nur wenig für den privaten Verbrauch? Und das ist ihm verständlicherweise zu wenig?

Letztlich ist es seine Entscheidung, ob ihm der doppelte Wohnsitz 250,-€ wert ist. Und Deine Entscheidung, ob Du das Kinderzimmer weiterhin für Wochenendbesuche mit Vollverpflegung vorhalten willst, oder eben nur für 250,-€.

Bei uns war klar, dass mein Kind "richtig" auszieht und ich das KG weiterleite. Die grosse Wohnung hatte ich dann noch ein Jahr lang, auf meine Kosten.

"Eltern"

 können für studierende Kinder, die das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, Kindergeld erhalten. Das gilt auch für Kinder in einer maximal viermonatigen Übergangszeit zwischen zwei Abschnitten.

Eifelia  11.08.2023, 15:58

"Wenn Kindergeldberechtigte keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt leisten, kann das Kindergeld an andere Personen oder Behörden ausgezahlt (Fachbegriff: abgezweigt) werden.

Das Kindergeld kann unter diesen Voraussetzungen auch an das Kind selbst abgezweigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und sich selbst versorgt. Es bekommt also keinen Unterhalt von den Eltern."

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-auszahlung-andere-personen

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Dein Sohn kann einen sogenanten Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen!

Die prüfen und entscheiden, wohin das dann überwiesen wird!

Entweder dir oder deinem Sohn!

Grundsätzlich liegt der Kindergeldanspruch bei den Eltern und soweit Du auch weiterhin Naturalunterhalt leistest - sprich er bei Dir auch noch wohnt, gewährst Du noch Naturalunterhalt.

Leistest Du denn derzeit noch ergänzenden Unterhalt im Zusammenhand mit seiner Unterkunft am Ausbildungsort?

Grundsätzlich den Eltern.

Netty1977 
Fragesteller
 11.08.2023, 15:01

Danke

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