Muss ich Kindergeld zurückzahlen wenn ich nach meiner Berufsausbildung eine schulische Ausbildung als Rettungssanitäterin begonnen und abgeschlossen habe?
Hallo ,
Ich bin 23 Jahre alt und habe im Januar meine Berufsausbildung zur MFA beendet und habe direkt danach eine schulische Ausbildung als Rettungssanitäterin angefangen.
Nun hab ich eine Schreiben von der Familienkasse bekommen und soll das ausgezahlte Kindergeld wieder zurückzahlen.
Steht mir bei einer zweiten Ausbildung kein Kindergeld mehr zu und muss ich das wirklich zurückzahlen oder kann ich dagegen angehen ? Bin wirklich verzweifelt weil ich das wirklich gerade nicht zahlen kann.
3 Antworten
Du hast jetzt also einen Bescheid der Familienkasse bekommen und glaubst er ist falsch. Dann musst du fristgemäß Einspruch einlegen und ggfs. Belege nachreichen.
Schriftlich und nachweisbar.
Auch in 2.Ausbildungen steht dir Kindergeld zu sofern du nicht nebenher mehr wie 20 Wochenstd. gearbeitet hast.
Schau auch mal:
Nein, Kindergeld steht Deinen Eltern zu, wenn die Voraussetzungen des Par.32 Abs 4 Nr. 2 EStG vorliegen. Also unter 25 und in Ausbildung.
Möglicherweise hapert es an der Anerkennung als "Ausbildung". Ist das denn wirklich eine Ausbildung, oder vielleicht eine Fortbildung?
In Verträgen steht oft so manches.
Ich hab auch schon gehört, dass manche eine kurze "Ausbildung" zum Sani machen, damit ihr Studium anschliessend als Zweitausbildung zählt, also steuerlich.
Die Frage wäre also, ob es sich um eine "Ausbildung" handelt bzw. was die Familienkasse überhaupt moniert hat.
Rettungssanitäter ist eine Ausbildung über 520 Stunden. somit UNTER 12 Monaten, daher KEIN Kindergeld!
Doch, Kindergeldanspruch besteht, es zählt nur nicht mehr als "richtige" Berufsausbildung im Sinne von Erstausbildung.
Was steht denn GENAU in dem Schreiben, warum eine Rückzahlung erfolgen soll?
Wurde der Kindergeldkasse mitgeteilt, dass eine weitere Ausbildung absolviert wird?
Im Schreiben steht das der Anspruch im genannten Zeitraum nicht mehr nachgewiesen werden kann und ja ich hab vor Beginn Bescheid gegeben und wurde mit den Worten „Ja ja alles gut das geht schon alles „ am Telefon abgewimmelt.
Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keine Unterlagen und hab sie aber kurz danach eingereicht (ca. 2 Wochen später) aber das ist alles anscheinend weg da ich aufgefordert wurde sie jetzt einzureichen (2 x bereits ) und immer wieder die Aufforderung kommt das ich die Papiere einreichen soll obwohl ich diese bereits eingereicht hatte.
Das liest sich allerdings, als hättest Du die Aufforderungen ignoriert?
Es wurde keine einzige Aufforderung ignoriert. Ich hatte keine Papiere und hab am Telefon gesagt ,das ich diese nachreiche wenn ich alles unterschrieben hätte und mein Vertrag da wäre und am Telefon hieß es das wäre okay. Das geschah direkt nachdem ich die Zusage bekommen habe für die Ausbildung. Kann ja nichts wegschicken wenn ich selbst noch nichts habe …
Ja direkt als ich sie bekommen habe einmal und jetzt innerhalb der letzten 2 Monate wieder 2 mal.
Dann hast Du vielleicht nicht die Kindergeldnummer und den Namen des Elternteils dazu geschrieben? Oder es wird etwas anderes gefordert, ein Abschlusszeugnis, eine Schulbescheinigung o.ä.?
Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass die Familienkasse nach Abschluss der Ausbildung nochmal den Vertrag aus Februar haben will, in dem Stadium werden eigentlich andere Unterlagen verlangt.
Hier wäre das Formular zur Schulbescheinigung. Ich würde mir das von der Schule abstempeln lassen und damit meinen Widerspruch/Einspruch gegen den Bescheid begründen.
Und dazu schreiben, dass Du Deiner Mitwirkungspflicht aus Deiner Sicht nachgekommen bist, durch das dreimalige Zusenden des Ausbildungsvertrages.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg5a_ba015571.pdf
Und bei "Name des Kindergeldberechtigten" würde ich das Elternteil eintragen, nicht Deinen.
Das Abschlusszeugnis würde ich auch in Kopie dazulegen.
Ja das stimmt aber ich bekomme es ,da ich nicht mehr zuhause wohne und es somit direkt an mich weitergeleitet wird.
Im Vertrag steht „Ausbildung“. Diese besteht auch aus einem schulischen Teil und einem betrieblichen Teil.