Kann ich Heimfahrten für das Kind bei einer auswärtigen Ausbildung absetzen?
Hallo,
unser Sohn ist 17 und macht auswärts eine Ausbildung. Er wohnt in dieser Zeit bei seiner Oma. Wir haben ihm etliche Heimfahrten bezahlt und nun die Frage, können wir oder er diese Heimfahrten bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen oder sind diese über das Kindergeld/den Freibetrag abgegolten ?
Gruß
Cray
4 Antworten
Man muss ja zunächst einmal schauen, wer warum wohin gefahren ist.
Hier hat der Sohn beruflich bedingte Familienheimfahrten, deshalb kann er diese in seiner Einkommensteuererklärung ansetzen. Mangels eigenem Haushalt jedoch nicht bei den doppelten Haushaltskosten, aber immerhin als Wege zwische Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Die Eltern haben KEINE beruflich bedingten Familienheimfahrten. Und wer KEINE solchen Fahrten hat, kann auch nichts ansetzen.
Mit dem Kindergeld bzw. dem KFB hat das aber nichts zu tun. Insbesondere ist da nichts "abzugelten" - die Eltern haben schlichtweg diese Werbungskosten nicht.
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Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Wie sieht es mit Fahrten aus, die er zusätzlich bezahlt hat, kann er die bei seiner Erklärung geltend machen ? Wird wahrscheinlich im ersten Jahr sowieso nicht nötig sein, da der Verdienst zu gering ist, aber eventuell in den folgenden Jahren.
Danke.
Sieh mal, hier wird alles gut erklärt :
Letzteres gilt, ja !
Danke für die Ergänzung, Enno !
Sollte eigentlich auch so verstanden werden.....etwas misslungen ?
" in der Kürze liegt die Würze " ....wie man sieht, nicht in jedem Fall. ;-)
Nur im Ergebnis (dass nichts bei den Eltern absetzbar ist).
Von der Herleitung nicht.