Muss Arbeitnehmer Selbstbeteiligung aus Kaskoversicherung für Dienstwagen bezahlen?

1 Antwort

Das ist sicher zulässig, da die Regelung den Arbeitgeber nicht über Gebühr benachteiligt. Vielmehr hat er einen kleinen Anteil am Unfallschaden selbst zu tragen, zumal er den Unfall im Kaskofall selbst verschuldet hätte. Und doch ist seine Haftung immer begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung, so dass die Regelung bestimmt in Ordnung geht.