Ist die Werkstudentenregelung Pflicht?

3 Antworten

Hallo,

nur zur Zusammenfassung: um vom Werkstudentenprivileg profitieren zu können, ist es wichtig, ein Vollzeitstudent zu sein. Wer aber als Student mehr als 26 Wochen im Jahr, mehr als 20 Stunden arbeitet, erhält dann den Status als Arbeitnehmer und wird somit versicherungspflichtig.

Da dein Arbeitgeber eigentlich durch das Werkstudentenprivileg viel Geld sparen kann, es für ihn deshalb besonders attraktiv sein müsste dich als Mitarbeiterin gewonnen zu haben, kann ich mir nur vorstellen, dass es sich hier um ein Versehen handeln muss.

Der einfachste Weg wäre, du hast es ja zum Glück schriftlich, mutig das Gespräch zu suchen. Immerhin ist es möglich, dass dem Chef dieser Fehler noch gar nicht aufgefallen ist und wenn du ihn darauf nicht aufmerksam machst, kann er nicht korrigiert werden. Fehler passieren nun einmal !

Ich denke, du kommst ihm der o.g. Vorteile wegen eher entgegen und ist letztlich sogar dankbar für den Hinweis. 



Hallo,

wenn alle Kriterien eines Werkstudenten erfüllt sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese anzuwenden. Er darf nicht unberechtigterweise Beiträge vom Bruttoverdienst abziehen. Bei der Werkstudentenregelung ist nur der Abzug von RV-Beiträgen rechtmäßig.

Wenn das Gespräch mit der Personalabteilung nichts hilft, am besten den Betriebs- oder Personalrat einschalten.

Sonst bei der gesetzlichen Krankenkasse schriftlich mit Kopien der Gehaltsabrechnungen und der betreffende Studienbescheinigungen eine Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge beantragen.

Mögliche Ursachen:

- Unkenntnis

- auf dem Wege zur gehaltsabrechnenden Stelle (Steuerberater?) ist die Studienbescheinigung verlorengegangen (oder Studienbescheinigfung ist dort nicht mehr rechtzeitig vor dem Abrechnungstermin angekommen)

- Arbeitgeber hat in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit zu wenig gezahlten Beiträgen gemacht. Nachzahlungen muss nämlich meist der Arbeitgeber in voller Höhe allein zahlen.

Gruß

RHW


Hallo,

es ist strittig, ob die Werkstudentenregelung angewendet werden muss, wenn man es nicht will.

Dein Fall ist aber umgekehrt, ich meine, der Arbeitgeber muss sie anwenden. Vor allem ist es ja auch in seinem Sinn, denn er spart ja in erster Linie.

Habt Ihr das vorher nicht besprochen ?

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 30 Jahre in der PKV gearbeitet

Ich habe in meinem Vertrag vermerkt, dass ich als Werkstudent verrechnet werden will. Ansonsten habe ich das nicht weiter besprochen, da ich dachte, dass die Regelung automatisch greift. Jetzt habe ich die Abrechnung bekommen, wo ich als voll versichert abgerechnet werde.

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