Studium: Verlustvortrag und Einkommensteuer im letztes Studienjahr (Bachelorarbeit + Aufnahme festes Arbeitsverhältnis)?
Ich möchte gerne einen Verlustvortrag bzw. Steuererklärung für meine Studium rückwirkend geltend machen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich mir das Formular für die Einkommenssteuererklärung runterladen und oben den Haken für den Verlustvortrag setzen. Muss ich sonst noch irgendetwas beachten? Muss mit Zeile 92 und 93 irgendwas geschehen? (siehe Bild) Ich möchte dass die ganzen Verluste aus meinem Studium bis zum Start meiner beruflichen Tätigkeit summiert und dann verrechnet werden.
Zweite Frage bezieht sich auf den Titel: Im letzten Studienjahr habe ich quasi ein Praktikum/ Praxisphase sowie Bachelorarbeit beim Arbeitgeber geschrieben. Später habe ich bei diesem Arbeitgeber nach der Bachelorarbeit auch meine berufliche Tätigkeit aufgenommen. Muss ich jetzt einen Verlustvortrag für den 1. Teil des Jahres (Bachelor + Praktikum) machen und zusätzlich für den zweiten Teil eine Einkommensteuererklärung für den 2. Teil des Jahres?
1 Antwort
Eine Erklärung für ein Jahr, in die alles hinein gehört, was in dem Kalenderjahr passiert ist. Also gehört da auch das Gehalt der zweiten Jahreshälfte hinein, womit sich der Verlustvortrag vermutlich erledigt hat, den die Kosten werden dann gleich in dem Jahr abgezogen.
Die Zeilen 92 + 93 haben für Dich keine Bedeutung.
Und wegen dem letzten Jahr: dann würde ich dort eine normale Einkommensteuererklärung machen, aber trotzdem die Verluste unter Werbungskosten erfassen? z.B. Fahrt zu Uni oder Laptop etc. (PS: es ist ein Zweitstudium)
Im letzten Studienjahr habe ich quasi ein Praktikum/ Praxisphase sowie Bachelorarbeit beim Arbeitgeber geschrieben. Später habe ich bei diesem Arbeitgeber nach der Bachelorarbeit auch meine berufliche Tätigkeit aufgenommen.
In dem Jahr, wo Du auch Gehalt bezogen hast, ist es natürlich eine normale Einkommensteuererklärung
Eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages ist es nur in den Jahren in denen Du keine Einnahmen hattest.
Nach weiteren Recherchen hätte ich jetzt so verstanden dass ich beim ersten Verlustvortrag Zeile 92 / 93 nicht ausfüllen müsste, aber die Jahre danach... weil davor bestanden ja Verlustvortrag für das / die jahre davor.