Ist die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro schon im Voraus miteinberechnet?
Ist die Werbungskostenpauschale von 1000 EUR, die ja jeder "normale" Arbeitnehmer bekommt, schon im Voraus mit einberechnet? Denn der Staat garantiert ja jedem Arbeitnehmer ohne zusätzliche Nachweise diese Pauschale, daher könnte man das ja im Voraus mit einberechnen und direkt auf diesen Anteil des Gehalts keine Steuer verlangen?!
Andersherum gefragt (fiktive Werte): Wenn ich nun ein Jahreseinkommen von 50000 habe und Steuererklärung mache und nichts anderes als mein Bruttoeinkommen von 50k und die Werbungskostenpauschale von 1000 draufschreibe, bekomme ich dann was zurück? (falls ja, müssten es ja so ca irgendwo im im Bereich 350-400€ liegen)?
Danke vorab!
2 Antworten
1. Du brauchst den Arbeitnehmerpauschbetrag nicht in die Anlage "N" zu schreiben, er wird automatisch abgezogen.
2. Wenn Dein Gehalt entweder das ganze Jahr gleich war, oder Dein Arbeitgeber den (betrieblichen) Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat, entspricht die Jahressteuerschuld dem Lohnsteuerabzug, also keine Erstattung.
Da die Werbungskostenpauschale schon in den Lohnsteuertabellen eingerechnet ist, passt natürlich bei Arbeitnehmern, die max. 1.000 EUR Werbungskosten geltend machen können, die Lohnsteuer bereits zur anzusetzenden Einkommensteuer, d.h. Du bekommst natürlich nichts zurück.
Wenn Du zwei Personen gegenüberstellst, die beide keine Werbungskosten geltend machen, dann wird der Arbeitnehmer (mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, d.h. Werbungskostenpauschbetrag) netto mehr in der Tasche haben als der Vermieter (mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung). Es kommt auf die Einkunftsarten an.
Stimmt. Aber für den Zweck des akademischen Rechenbeispiels reicht es. Mit Kapitalerträgen konnte ich es ja schlecht vergleichen, da der Steuersatz anders ist :-)
Danke! Mir war nicht bewusst, dass das in Lohnsteuertabellen mit eingerechnet ist -- aber dann macht es das natürlich um einiges klarer. D.h. selbst wenn ich in der Anlage N 0€ in den Werbungskosten (statt 1000€) eintrage, wird er abgezogen?
Danke für die Aufklärung!
Genau. Der Abzug steht Dir zu und wird automatisch berücksichtigt, sobald Du Einkünfte aus dieser Einkunftsart hast.
Schau auch mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskostenpauschbetrag
Da könnte man ja glatt auf die Idee kommen, wegen Artikel 3 GG zu klagen.
Bringt am Ende aber nichts, da es keinen Vermieter ohne Werbungskosten gibt. Einen Pauschbetrag von 1.000 Euro einzuführen wäre da überflüssiger Unsinn.