Gibt es Grenzen für eine Gehaltskürzung?
Dem Betrieb in dem ein Freund von mir arbeitet geht es ziemlich schlecht und ihm wurde das Gehalt gekürzt. Gibt es dabei gewisse Grenzen, um die das Gehalt höchstens gekürzt werden darf? Und wie weit im Voraus muss man eine Gehaltskürzung ankündigen? Denn schließlich muss man sich als Arbeitnehmer ja darauf einstellen können, oder?
2 Antworten
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber ohne Einwilligung des Arbeitnehmers das Gehalt überhaupt nicht kürzen, höchstens freiwillige Zulagen streichen. Vertrag ist Vertrag. Und eine zu geringe Bezahlung hätte einen Vertragsbruch zur Folge, die deinen Freund zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Nur wird das deinem Freund im Zweifel auch nicht viel bringen, weil der Betrieb ohne die Kürzung vermutlich direkt in die Insolvenz gehen würde und er dadurch ggf. den Job komplett verlieren würde.
Wenn solche Kürzungen also anstehen, muss der Arbeitgeber von sich aus auf die Arbeinehmer zugehen und dort sein Anliegen schildern. Eine Kürzung sollte grundsätzlich erstmal zeitliche befristet werden. D. h. beispielsweise für die nächsten sechs Monate. Danach muss ggf. neu "verhandelt" werden.
Dein Freund sollte sich, wenn die Finanzprobleme nicht von kurzer Dauer sind bzw. es nicht zu erwarten ist, dass sich diese in den nächsten Monaten lösen, sich auf jeden Fall auf die Suche nach einem neuen Job machen. Schließlich steckt man i. d. R. so eine Gehaltskürzung auch nicht mal eben so weg.
Gehaltskürzungen bedürfen der Zustimmung des Arbeitnehmers. Stimmt dieser nicht zu, bleibt alles beim alten oder es kommt ziemlich sicher zu einer Änderungskündigung, die wiederum zu allen Rechtsmitteln führt, die eine Kündigung so mit sich bringt.