Vom Vermieter gestellte öffentliche Waschmaschine kaputt, habe ich ein Recht auf Reparatur?
Hallo Leute,
im Keller steht eine Waschmaschine, die vom Vermieter gestellt wird und von allen Parteien im Haus genutzt werden kann. Es gibt jedoch auch einen Waschmaschinenanschluss in der Wohnung.
Nun ist die Waschmaschine zum zweiten Mal in kurzer Zeit kaputt und der Vermieter benötigt > 2 Wochen für die Reparatur. Ich habe keine eigene Waschmaschine in der Wohnung.
Habe ich einen Anspruch auf die (zügige) Reparatur der Waschmaschine und kann dies einfordern oder ist das ein "unverbindliches Angebot" vom Vermieter, da ein entsprechender Anschluss in der Wohnung vorhanden ist?
Danke und viele Grüsse,
Stefan
2 Antworten
Ich weis nicht, wieviel Mietparteien ihr seid, dennoch halte ich eine Maschine für zu wenig, gerade wenn diese laufend Kaputt ist.
Bei uns sind es 3 Maschinen, wenn dann mal eine Defekt ist, stört das erstmal keinen.
Dennoch würde ich dir zu einer eigenen Maschine raten, einfach aufgrund der Hygiene, denn niemand kümmert sich wirklich bei den gestellten Maschinen um eine Zwischenreinigung. So werden die Türen der Maschienen bei uns von einigen Nutzern ständig im Nichtgebrauch geschlossen, so das sie muffig riechen und einen Leerlauf bei hohen Temperaturen macht auch niemand.
Was sagt denn der Mietvertrag zu dieser Waschmaschine aus!
Und PS:
2 Wochen sind, was die heutige Zeit angeht, zügig! Gerade wenn es um Ersatzteile und einem Handwerkertermin geht, kann das sogar noch wesentlich länger dauern!
Damit ist die Frage doch eindeutig beantwortet. Du hast keinen Anspruch.
Genau, so würde ich es auch einschätzen. Daher wohl Zeit, sich eine eigene Waschmaschine anzuschaffen.
Im Mietvertrag steht nichts direkt über die Waschmaschine im Keller, nur, dass die "Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege" zu den Betriebskosten gehören und dass man eine Waschmaschine in seiner Wohnung aufstellen darf.