Wer muss die Waschmaschine zahlen?

2 Antworten

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Wenn der Vermieter die zur Verfügung gestellt hat, so ist es sein Eigentum und daher auch seine Sache. Hier gibt es nun unterschiedliche Möglichkleiten, aber auf jeden Fall muss der Vermieter informiert und befragt werden:

  1. Der Vermieter stellt eine neue Waschmaschine bzw. bezahlt die Raparatur und verlang dann weiterhin Geld für die Nutzung
  2. der Vermieter möchte das nicht, dann könnt Ihr als Mieter euch zusammenschließen und gemeinschaftlich eine Maschine anschaffen und gemeinschaftlich nutzen (vorsicht: Streitgefahr)
  3. die gemeinschaftliche Waschmaschine wir eingestellt und jeder besorgt sich eine eigene Maschine bzw. nutzt öffentliche Waschlasongs dafür

TIPP: Ist die Waschmaschine jedoch im Mietvertrag erwähnt, dann muss der Vermieter für Raparatur bzw. Ersatz sorgen - oder eine Mietminderung akzeptieren.

Kommt wirklih auf die Formulierung im Mietvertrag an - allerdings so wie du es beschreibst, ist die Reparatur Obliegenheit des Vermieters, deutliches Anzeichen dafür ist die Benutzungsgebühr pro Waschvorgang - eigentlich sind damit Verschleiss und Reparaturen abgegolten.

Ausnahme wäre Vandalismus.