Wer zahlt die Rechnung zur Reparatur vom Waschmaschinenanschluss?

2 Antworten

wenn die Beauftragung der Firma in Absprache mit der VM geschehen ist, frage ich mich warum du hier noch fragst, gebe die Rechnung an die VM weiter oder bezahl sie und verrechne es mit der Miete.

ihr seid nicht für Mängel verantwortlich die bei Einzug bestanden haben.
Ich hoffe aber für euch das ihr das beweisen könnt, und auch die Zustimmung zur Beauftragung der Firma der VM beweisen könnt.

Sorry - aber Du hast als Mieter m.W.n. keinen Anspruch auf einen Waschmaschinenanschluss in der Wohnung auf Kosten der Vermietung.

Ich vermute mal, dass ein Waschkeller vorhanden ist, wo auch Deine Vormieter bis dato ihre Wäsche gewaschen haben.

https://www.gevestor.de/finanzwissen/immobilien/vermieten-abrechnen/mietrecht-das-darf-der-mieter-das-darf-der-vermieter-714750.html

Die Wohnung muss so ausgestattet sein, dass die üblichen Elektrogeräte betrieben werden können. Auf einen Waschmaschinenanschluss hat ein Mieter keinen Anspruch.