Waschmaschine in neuer Mietwohnung kaputt - muss ich die Reparatur zahlen?

3 Antworten

Das kommt darauf an, wie dies in deinem Mietvertrag festgeschrieben steht. Schau dir diesen also erstmal an bevor du weitere Schritte überlegst. Im Grunde kann es durchaus sein, dass du Geräte die mit zur Wohnung gehören in Stand halten musst und die Reparaturkosten trägst. Da du aber gerade erste eingezogen bist, ist das ein besonderer Fall und der Vermieter muss alles funktionsfähig übergeben.

Wenn der Vermieter eine Waschmaschine zur Verfügung stellt, dann hat er dafür Sorge zu tragen, dass sie auch funktioniert. Ausser es wäre im Mietvertrag anders geregelt. Aber das kann ich mir nicht vorstellen.

Leider schreibst Du nicht, was an der Maschine kaputtgegangen ist und wie hoch die Kosten für die Reparatur sein sollen.

Der Vermieter könnte sich allenfalls auf die Kleinreparaturen- oder Bagatellschädenklausel im Mietvertrag berufen. Diese Klausel mußt Du Dir genau auf Kompatibilität mit der Rechtsprechung durchlesen. Wenn sie nämlich in einem Punkt unwirksam ist, dann ist die gesamte Klausel unwirksam!

Hier findest Du die erforderlichen Knackpunkte Deiner Klausel:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm