Vollmacht des erbonkels, darf ich Geld abheben? Was wenn er stirbt?

2 Antworten

Ist ein bisschen wirr - also: Solange der Onkel lebt erlaubt dir je nach Formulierung der Vollmacht aller Geschäfte für deinen Onkel, bei einer Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung gibt es weitgehende Möglichkeiten, alle Lebensumstände zu regeln.

Mit dem Tod sind alle Vollmachten sofort rechtlich erloschen. Dann nutzt dir nur ein Testament etwas. Das sollte also der Onkel rechtzeitig machen, und möglichst klare Regelungen treffen.

Diese vollmacht reicht nur um für den Onkel Bankgeschäfte zu erledigen.

Nur ihm bist Du rechenschaft schuldig, Wenn Du etwas abhebst, musst DU ihm also sagen wofür. Ein anderer darf udn wird dich nciht fragen.

Für den Todesfall des Onkels, brauchst DU eine Vollmacht über den Tod hinaus. ein spezielles Formular, was die Bank hat.