Kann ich nach dem Tod meines Vaters Geld vom Sparbuch und Konto abheben, Konto und Sparbuch löschen, wenn er mir zu Lebzeiten eine Vollmacht erteilt hat?

5 Antworten

Meines Wissens nur für Angelegenheiten, die die Bestattung betreffen.

Für alles andere braucht man ein Testament oder Erbschein, damit alle Erben einverstanden sind, da sichern sich die Banken verständlicherweise ab.

Da irrst Du.

Die Vollmacht kann auch über den Tod hinaus erteilt werden.

Das macht vor allem bei einer Vollmacht für die Bank Sinn, denn so kann ein Bevollmächtigter nach dem Ableben des Vollmachtgebers alle notwendigen Bankgeschäfte tätigen, ohne auf den Erbschein oder die Vorlage eines Testaments angewiesen zu sein.

Vor allem wenn mehrere Erben existieren, muss die sogenannte Erbengemeinschaft alle Überweisungen etc. immer zusammen
anweisen. Das ist in der Praxis eher schwierig umzusetzen.

Zusätzlich sollte man eine seperate Bankvollmacht erteilen. Zwar reicht rein rechtlich auch eine entsprechende Verfügung "über den Tod hinaus" in der Vollmacht aus, Banken stellen sich zuweilen aber etwas an, dies auch so zu akzeptieren.

Vor Gericht würde der Bevollmächtigte zwar letztendlich Recht bekommen, aber das müsste er sich zunächst erstreiten, was wiederum Zeit kostet, in der der Bevollmächtigte keinen Zugriff auf das Konto hätte und entsprechend handlungsunfähig wäre.

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Nur dann, wenn in der erteilten Vollmacht, der Passus "über den Tod hinaus" beinhaltet ist.

Es könnte aber sein, dass sich die Bank trotzdem querstellt (z.B.  die Postbank ist da sehr "unflexibel") wenn noch andere Erben existent sind.

DH ! " über den Tod hinaus "  

Ich hatte mit diesem Zusatz keinerlei Probleme ! 

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Obwohl eine Vollmacht (auch notariell beglaubigt) grundsätzlich über den Tod hinaus möglich sowie auch rechtlich durchsetzbar ist, hängt es erst mal vom Sachbearbeiter der Bank ab. 

In der Regel wird das Konto von der Bank bei Kenntnisnahme des Todes vom Kontoinhaber erst mal blockiert. Das dann wieder frei zu bekommen, kann sich schwierig gestalten.

Besser ist es, vom Kontoinhaber zu Lebzeiten eine Kontovollmacht direkt bei der Bank zu bekommen. Dann gibt es normalerweise keine Probleme. 

(Irgend)eine Vollmacht reicht idR nicht. Es muss schon eine spezielle sein, auch zur Kontoauflösung. Jede Bank hat eigene Vollmachtsvordrucke; wie soll man hier wissen, was in der Vollmacht drinsteht?

Aber leider ist Dein Sachverhalt völlig offen und vielschichtig, so dass man hier ohne schlechtes Gewissen vermuten darf, dass andere Erben nichts vom Sparbuch abbekommen sollen.

Ja. Ohne wenn und aber.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung