Sparbuch-Sparkasse Geld abheben

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie alt bist Du denn (§§106-113 BGB)?

  • Unter 7 Jahre: keine Chance

  • Ab 18 Jahre: kein Problem

  • Dazwischen: nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Es gibt den "Taschengeld-Paragraphen" §110 BGB, der eine beschränkte Verfügung Minderjähriger über kleinere Beträge ermöglicht, die ihm zur eigenen Verfügung überlassen wurden. Ein Sparbuch über 56 kEUR gehört sicher nicht dazu.

Also gibt es nun eigentlich drei Möglichkeiten:

  • Der nette Fall: Du sprichst mit Deinen Eltern, die das Geld auf ein Konto unter Deinem Namen anlegen (bitte kein Sparbuch, sondern ein Tagesgeldkonto) und von dort eine sinnvolle Geldanlage in robuste Fonds veranlassen. Ein Teil verbleibt als Reserve auf Deinem Tagesgeldkonto und Du kannst z.B. über eine Geldkarte darüber in kleinen Taschengeldportionen verfügen.

  • Der häßlicheFall: das Geld gehört Dir und Deine Eltern wollen es sich in böswilliger Absicht einverleiben. Es mag aus einer Erbschaft stammen oder von der Oma oder woher auch immer. In diesem Fall gehst Du zum hiesigen Jugendamt und stellst den Fall dar. Dort wird man klären können, ob das nun seine Richtigkeit hat oder wirklich ein Fall elterlichen Mißbrauchs des Kontos vorliegt.

  • Der dumme Fall: Du stellst diese Frage hier, um in einer Art und Weise über das Konto zu verfügen, das Dir zwar gehört, aber das Deine Eltern wohlweislich von Dir ferngehalten haben. Nun versuchst Du über das Forum, einen Weg zu finden, an das Geld zu kommen. Weit gefehlt! Keine Chance!

Die Eltern können im Prinzip über Dein Geld verfügen, indem sie treuhänderisch in Deinem Sinne handeln, auch wenn Du das selbst nicht so erkennst. Allerdings können sie auch nicht einfach Vermögen, das klar auf Deinen Namen läuft, einfach kassieren und für ihre eigenen Zwecke verwenden. Was hier nun genau vorliegt, kann man nicht sagen, zumal Du ja nicht einmal Dein Alter nennst. Je näher Du an den 18 Jahren bist, desto mehr würde man Dir ggf. einen vernünftigen Umgang mit dem Vermögen unterstellen können. Aber hier kennt Dich niemand und Du bist sehr sparsam mit Informationen.

Der Oberhammer!!! Vielen Dank dir für die zeitnahe und qualitativ hochwertige Antwort!

Ich bin 17 Jahre alt und um ehrlich zu sein bin ich derzeit nicht an Kapitalbindung interessiert und Rendite steht auch nicht im Vordergrund, weshalb ich zunächst einmal von einer festen Anlage absehen würde(weiterhin habe ich nicht genügend Zeit neben Schule, etc. um mich ausgiebig mit Anlagemöglichkeiten auseinanderzusetzen).

In meiner Fragestellung habe ich wohl leider versäumt, die Herkunft des Geldes zu beschreiben, was ich jedoch in dem Rahmen nachtragen kann. Das Geld stammt zu einem Anteil von ca 80% nachweislich von meiner Mutter (ebenfalls Erziehungsbereichtigte) und wurde nicht in regelmäßigen Abständen (nach meiner Kommunion) eingezahlt, was -laut Sparkassenberaterin- wohl ein Kriterium für ein "Taschengeldkto" wäre.

Weiterhin haben mir meine Eltern mir dieses Sparbuch keineswegs vorenthalten, sondern früher selbst Einzahlungen unternommen. Allerdings hatten sie dieses wohl jedoch vergessen. Ich habe bis dato keinen Bedarf an Geld gehabt, weshalb ich nicht auf das Sparbuch zugegriffen habe. Das Sparbuch wurde von meiner Mutter verwahrt bis ich es vor ca 6 Monaten bei uns im Haus gefunden habe.

Aus diesem Grund stellt sich mir nochmal die Frage ob es meiner Mutter als Erziehungsberechtigten möglich wäre dieses Geld vom Sparbuch abzuziehen und zu "kassieren" oder das Guthaben "einzufrieren" also für mich unerreichbar zu machen.

Falls du noch weitere Daten/Informationen benötigen solltest, stelle ich diese natürlich gerne zur Verfügung (falls nicht zu intim).

Tausend Dank nochmal und ich freue mich auf eine weitere hochkarätige Antwort!

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@ARMEDHERO

Es handelt sich dabei um Schenkungen der Eltern an Dich, d.h. es ist Dein Vermögen, nicht das Deiner Eltern. In gewissem Maße könnten die Eltern in Deinem Sinne darüber verfügen - selbst wenn Du selbst das nicht so siehst. Immerhin bist Du ja mit 17 noch nicht geschäftsfähig.

Allerdings ist 17 knapp vor 18 und daher ist die Frage schon, warum der Betrag von Deinem Sparkonto wieder auf die Eltern übertragen werden sollte. Wenn Du Dich also nicht als unverantwortlicher Teenager geoutet hast, dem man diesen Betrag auf keine Fall unbeaufsichtigt anvertrauen sollte, dann wäre aus meiner Sicht tatsächlich eine Beratung beim Jugendamt sinnvoll.

Das alles hängt von Deiner Person und der Beziehung zu Deinen Eltern ab. Vielleicht bist Du auch der unverantwortliche Teenager-Bösewicht, der den ganzen Betrag morgen in Drogen und Videospiele "investieren" will. Dann ist die Aktion der Eltern durchaus gerechtfertigt. Wir kennen Dich ja nicht. Deine Eltern kennen Dich. Aber Deine Eltern kennen wir hier auch nicht.

Es muß ein Kontext geschaffen werden, in dem neutral die Sachlage beurteilt werden kann, damit sich eine sinnvolle Lösung findet. Eine Beratung im Jugendamt könnte der erste Schritt sein - dann könnte vielleicht eine Mediation mit den Eltern stattfinden, wenn alle Seiten zustimmen.

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Zu einem ähnlichen Fall habe ich ein Gerichtsurteil gelesen, in dem die Eltern dem Kind das Geld, was nicht dem Sparbuchinhaber zugute kam, zurückzahlen mussten.

Die Eltern dürfen das Geld Minderjähriger verwalten, aber nicht zu eigenen Zwecken nutzen.

In Urteil aus dem Jahr 2010 entschied das Landgericht Coburg (AZ: 33 S 9/10), dass ein Vater seiner Tochter 1600 Euro zurückzahlen muss, die er von ihrem Sparbuch abgehoben hatte. Auf das im Namen des Kindes angelegte Sparbuch waren immer wieder Geldgeschenke für Weihnachten, Geburtstage und die Konfirmation eingezahlt worden. Das war der Tochter auch bekannt.

Das Vater war der Meinung, über das Geld verfügen zu können, zumal er die Beträge mit eigenem Geld aufgerundet habe. Das Gericht verneinte mit dem Argument, dass es sich vorwiegend um Geldgeschenke dritter Personen an die Tochter handele. Außerdem sei davon auszugehen, dass die Zuschüsse des Vaters ursprünglich auch als Zuwendungen an die Tochter vorgesehen waren.

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_70979408/sparbuch-die-ersparnisse-der-kinder-sind-fuer-eltern-tabu.html