Vollkasko oder Haftpflicht?

2 Antworten

Die Haftpflicht kommt für einen derart gelagerten Fall überhaupt nicht infrage, Nur eine Vollkaskoversicherung deckt solche Schäden ab. Aber Du mußt mit einer Rückstufung rechnen und je nach Deiner Selbstbeteiligung wrd diese Versicherung nicht die gesamten Kosten abdecken,

Eine Haftpflicht kommt für Schäden an Dritte auf, passt also schon mal gar nicht!!!

Glasschäden sollten über die Teilkasko abgesichert sein. Vorteil:

In der Regel eine kleinere Selbstbeteiligung und keine Rückstufung.