VL-Fondssparplan für beide Ehepartner?

1 Antwort

Die Zulage ist pro Abeitnehmner auf 20 % von 400 € im Kalenderjahr begrenzt.

Das steht in § 13 Abs. 2 im 5. VermBG

Wenn deine Frau auch einen Vertrag hätte, bekommt ihr beide die Förderung (so die anderen Voraussetzungen vorliegen).