Kostet ein Berliner Testament weniger als zwei einzelne Testamente beim Notar?

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hochzeiter:

Beurkundet ein Notar ein gemeinschaftliches Testament zwischen Eheleuten steht ihm eine 20/10 Gebühr nach dem um die Schulden bereinigten Vermögen beider Partner zum Zeitpunkt der Testamentserrichtuing zu.

Protokoliert er stattdessen Einzeltestamente eines jeden Ehepartners sieht die GNotzKG eine 10/10 Gebühr nach dem Vermögenswert des Einzelnen vor.

Beispiel zur Verdeutlichung: Verfügt jeder über ein Reinvermögen von z.B. 200 000 € entstehen Notargebühren für zwei Einzeltestamente in Höhe von ingesamt 1 035 €. Für ein gemeinschaftliches Testament berechnet der Notar eine 20/10 Gebühr von 1.868 € aus dem Wert von 400 000 € (jeweils incl. 19 % Umsatzsteuer).

wenn Eheleute ein gemeinsames Testament machen, verlangt der Notar die doppelte Gebühr, auch wenn letztlich nur ein Testament dabei rauskommt. Das ist nicht erst so, seit die Gebühren 2013 neu geregelt wurden. Der Freund ist im Recht.

Ein Freund behauptet, er habe für ein Berliner Testament zweimal Gebühren bezahlt, also für jeden Ehepartner einzeln- ist das wirklich so?

Ja, bei einem gemeinschaftliche Testament fallen 20/10, bei Einzeltestamenten 10/10 an.

Ist das dann insg. teurer als würden beide Eheleute jeweils ein einzelnen Testament machen?

Nein. Bei den Gebührensätzen ist es völlig identisch, ob die volle Gebühr zweimal oder doppelt berechnet würde.

Die Höhe der Notarkosten richtet sich allerdings nach dem Geschäftswert, also dem Vermögen der jeweiligen Ehepartner - und da macht es einen spürbaren Unterschied, ob einer 140 TEUR und der andere 60 TEUR Vermögen vereben möchte oder eben beide 200 TEUR gemeinsam verfügen wollen.

Außerdem entstehen weitere Kosten (Schrankgebühr, Hinterlegungsgebühren bein Nachlasgericht, Urkundsgebühren, ...) die natürlich bei einem Berliner Testament nur einmal anfallen.

Im Ergebnis ist die Notarrechnung eines gemeinschaftlichen Testaments also etwas niedriger.

G imager761

Wer sich die Notargebühren sparen möchte, der kann so vorgehen: Einer der Ehegatten schreibt das Testament eigenhändig, das heißt handschriftlich. Der andere unterzeichnet die Erklärung lediglich.

Dabei immer daran denken mit Vor- und Nachnamen zu unterschreiben. Auch Ort und Datum dürfen unter dem Dokument nicht fehlen.

Je ausführlicher der Mitunterschreibende seine Zustimmung handschriftlich formuliert, um so weniger kann die Richtigkeit des Dokuments angezweifelt werden.

Das Testament muss auf jeden Fall handschriftlich aufgesetzt sein, und zwar von Anfang bis Ende.

Verwahre das Testament an einem sicheren Ort, oder hinterlege es gegen eine geringe Gebühr beim Amtsgericht.