Verzinsung im Grundbuch bei Privatdarlehen?
Eine Ehefrau leiht ihrem Ehemann 100.000 Euro und lässt dieses Darlehen im Grundbuch eintragen mit einer Verzinsung von 5 % jährlich. Im Testament ist geregelt, dass die Summe fällig ist mit dem Tod der Ehefrau, allerdings erst ausgezahlt werden muss, wenn der Ehemann stirbt. Außerdem werden ab dem Tod der Ehefrau keine weiteren Zinsen mehr berechnet. Nun gibt es zwei Möglichkeiten, wie die Zinsen berechnet werden können. Zum einen wird einfach für jedes Jahr 5% Zinsen auf die 100.000 Euro gerechnet, dies würde bedeuten nach 5 Jahren wäre der Betrag dann 125.000 Euro. Oder man rechnet 5 % und zählt dann diese zu den 100.000 Euros dazu und berechnet im nächsten Jahr dann 5% auf den Gesamtsaldo aus dem Vorjahr. Dies würde bedeuten, dass sich jedes Jahr der Gesamtsaldo erhöht und dann nach 5 Jahren folgender Betrag fällig wäre 127.628,16 €. Auf dieser Seite habe ich gelesen, dass dies keine Zinseszinsen sind, sondern immer eine Erhöhung des Saldos darstellt. Habe ich das richtig verstanden, oder stellt das ein Problem gem. § 248 BGB und § 289 BGB dar?
2 Antworten
Natürlich sind das Zinseszinsen. Es ist genau die Summe, die bei Zinseszinsrechnung herauskommt.
fullhouse:
Die darlehensgebende Ehefrau sollte u. a. darauf achten, dass
1) die zu ihren Gunsten zu bestelltende (Buch-)Grundschuld einen sicheren, möglichst ersten Rang im Grundbuch erhält,
2) die Zwangsvollstreckungsunterwerfung zu bestimmen ist,
3) die Abtretung der vollstreckbaren (Buch-)Grundschuld ausgeschlossen und dies auch im Grundbuch eingetragen wird,
4) Zinsen in drei Jahren verjähren,
5) Verzugszinsen (Säumniszuschläge) zu vereinbaren sind,
6) eine auslegungsfreie Sicherungsabrede zu vereinbaren ist.
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