Verzinsung im Grundbuch bei Privatdarlehen?

2 Antworten

Natürlich sind das Zinseszinsen. Es ist genau die Summe, die bei Zinseszinsrechnung herauskommt.

fullhouse:

Die darlehensgebende Ehefrau sollte u. a.  darauf achten, dass

1) die zu ihren Gunsten zu bestelltende (Buch-)Grundschuld einen sicheren, möglichst ersten Rang im Grundbuch erhält,

2) die Zwangsvollstreckungsunterwerfung zu bestimmen ist,

3) die Abtretung der vollstreckbaren (Buch-)Grundschuld ausgeschlossen und dies auch im Grundbuch eingetragen wird,

4) Zinsen in drei Jahren verjähren,

5) Verzugszinsen (Säumniszuschläge) zu vereinbaren sind,

6) eine auslegungsfreie Sicherungsabrede zu vereinbaren ist.

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