Mann allein im Grundbuch - Berliner Testment - Gültigkeit gegeben?

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Die testamentarische Verfügung ist in diesem Fall ja eindeutig. Insofern kann ich die Frage an sich nicht verstehen: Ein Erbrecht ist doch nicht abhängig vom Umfang des Erbes. Egal, welcher der Ehegatten hier zuerst verstirbt, es erbt der überlebende Teil. Worauf besonders geachtet werden muß, ist, dass durch ein Berliner Testament zwar das Erbrecht geregelt werden kann, nicht aber das Pflichtteil. Die Kinder können nach dem Tode des erstversterbenden Ehegatten an dessen Erbe das Pflichtteil einfordern. Von ganz extremen Ausnahmefällen wie Straftaten gegen den Erben abgesehen, läß sich das nicht abbedingen. Man könnte allenfalls per Erbvertrag mit den Kindern hierzu Vereinbarungen treffen.