Versicherungen/ Reperaturen als Nießbrauchgeber steuerlich ansetzbar?

1 Antwort

Mangels Einnahmen kann man auch keine Ausgaben steuerlich geltend machen.

Im übrigen: Ist das wirklich Nießbrauch? Klingt eher nach einem Wohnrecht. Woher kommt die Deiner Einschätzung nach bestehende Pflicht, Reparaturen und Versicherungen zu bezahlen? Ohne besondere Vereinbarung ist das Sache des Nießbrauchsberechtigten. Welche anderslautende "juristische Auslegung" ist Dir da bekannt?


EnnoWarMal  05.10.2016, 08:53

Nicht mangels Einnahmen, sondern mangels Vermieterstellung.

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