Versicherungen/ Reperaturen als Nießbrauchgeber steuerlich ansetzbar?
Ich habe im Rahmen einer Erbschaft (Verteilung 50%; 25%, 25%) ein Viertel eines Einfamilienhauses geerbt, bewohnt wird dieses Haus ausschließlich von dem Erben, der 50% des Eigentums innehält. Auf die verbleibenen 2x25% hat er einen lebenslangen Nießbrauch erhalten. Ich werde entsprechend der geltenden juristischen Auslegung jährlich für Substanzerhaltende Reparaturen und Sturm-Unwetter-Gewässerschutzversicherung entsprechend meines Viertels Eigentumsanteil finanziell herangezogen. Kann ich diese Kosten steuerlich geltend machen und als was?
1 Antwort
Mangels Einnahmen kann man auch keine Ausgaben steuerlich geltend machen.
Im übrigen: Ist das wirklich Nießbrauch? Klingt eher nach einem Wohnrecht. Woher kommt die Deiner Einschätzung nach bestehende Pflicht, Reparaturen und Versicherungen zu bezahlen? Ohne besondere Vereinbarung ist das Sache des Nießbrauchsberechtigten. Welche anderslautende "juristische Auslegung" ist Dir da bekannt?