Festanstellung 25 Std/W und Honorartätigkeit 10 Std/W?

1 Antwort

Selbstverständlich sind die Einnahmen aus der Honorartätigkeit steuerpflichtig - je nachdem, was genau Du machst, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder als Einkünfte aus selbständiger (vulgo: freiberuflicher)Tätigkeit.

Du musst die Gründung mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt anmelden (innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit, elektronisch zu übermitteln, dafür musst Du Dich bei elster.de registrieren).

Dann musst Du für jedes Kalenderjahr den Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, die Anlage EÜR ausfüllen, den Gewinn in die Anlage G oder S zur Steuererklärung eintragen und die Einkommensteuererklärung elektronisch übermitteln.

Da durch die nichtselbständige Tätigkeit der Grundfreibetrag ausgeschöpft werden dürfte und da für die Honorartätigkeit keine Lohnsteuer abgeführt wird, kommt es zu einer Nachzahlung (bzw. je nach Eintragung in den genannten Fragebogen zur Festsetzung von vierteljährlichen Vorauszahlungen und Abrechnung im Rahmen der Steuererklärung).

Je nachdem, ob es sich um einen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz handelt und wie hoch der Umsatz ist, wirst Du umsatzsteuerpflichtig oder kannst Dich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden (näheres unter www.kleinunternehmer.de)