Ich zahle die Erbpacht für ein Haus, in dem meine Mutter das Nießbrauchrecht hat, kann ich die Erbpacht/Reparaturen steuerlich absetzen?

1 Antwort

Nein, weil ihr die steuerlich schlechteste Form gewählt habt.

Du kannst weder den Erbbauzins/Reparaturen noch die Abschreibungen ansetzen, weil Du keine Einkommensquelle hast (die hat Deine Mutter).

Deine Mutter kann beides ebenfalls nicht absetzen, weil sie den Erbbauzins nicht zahlt und die Abschreibungen nicht ihr Vermögen mindern.

Es wäre ggf. klüger gewesen vor Abschluss des Vertrages einen StB zu fragen. Ein Beweis für die These, kein StB ist teurer als ein StB.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986